Frankreich · Korsika
Einen Bau ohne Genehmigung auf Korsika erkennen
Der Beseitigungsauftrag trifft nicht den, der gebaut hat, sondern den, dem das Gebäude gehört. Nach dem Kauf sind das Sie.
Die Probe, die zehn Minuten dauert
Legen Sie den genehmigten Plan neben das, was Sie sehen. Ein Wintergarten, ein ausgebautes Dachgeschoss, eine überdachte Terrasse, eine zusätzliche Wohneinheit im Keller: Wenn es im Plan fehlt, ist die Frage nicht, ob es schön ist, sondern ob es genehmigt war.
Was ohne Genehmigung droht
Die Behörde kann die Nutzung untersagen und den Rückbau anordnen. Ob sie das nach Jahren noch darf, ist je nach Land verschieden, und das ist der wichtigste Unterschied überhaupt.
Wo die Verfolgung nicht endet
Dann bleibt das Risiko dauerhaft am Gebäude hängen, unabhängig davon, wie lange der Bau schon steht und wie viele Eigentümer es seither gab.
Wo eine Frist läuft
Nach ihrem Ablauf kann nicht mehr eingeschritten werden. Und hier der häufigste Irrtum: Der Bau wird dadurch nicht rechtmäßig, er wird nur geduldet. Für eine Bank und für den nächsten Käufer bleibt er ein Mangel.
Warum das die Finanzierung berührt
Eine Bank bewertet, was genehmigt ist. Fläche, die es rechtlich nicht gibt, zählt nicht mit. Wer für 120 Quadratmeter finanziert und nur 90 genehmigt sind, bekommt weniger Kredit, als er gerechnet hat.
Was in der Region Korsika gilt
Korsika hat für den Grundstückskauf ein Problem, das es in dieser Form nirgends sonst in Frankreich gibt: Sehr viele Grundstücke haben bis heute keinen formellen Eigentumsnachweis, weil Erbschaften über Generationen nie notariell abgeschlossen wurden. Ein eigens dafür geschaffenes öffentliches Institut, das GIRTEC, hilft seit 2007, solche Eigentumstitel für korsische Grundstücke wieder aufzubauen, aber nur über einen Notar, nicht direkt für Privatpersonen. Ein Gesetz von 2017, zuletzt im April 2026 geändert, erlaubt es Miterben, die zusammen mindestens zwei Drittel der Erbanteile halten, das Grundstück zu verkaufen oder aufzuteilen, sobald ihre Eigentümerschaft notariell festgestellt ist. Diese Sonderregelung gilt bis Ende 2027. Wer in Korsika kauft, sollte deshalb vor der Unterschrift klären, ob der Verkäufer wirklich der alleinige, formell eingetragene Eigentümer ist.
Grundlage: Loi n° 2017-285 du 6 mars 2017 relative à l'adaptation des règles de publicité foncière applicables en Corse, Art. 2, geändert durch Art. 6 der Loi n° 2026-248 du 7 avril 2026, Sonderregelung befristet bis 31.12.2027; GIRTEC eingerichtet per Dekret vom 15.05.2007, Konventionsverlängerung vom 10.10.2017
Die Rechtslage in Frankreich
Wann eine Genehmigung nötig ist
Neue Bauten über 20 m² Grund- oder Geschossfläche brauchen ein Permis de construire, kleinere von 5 bis 20 m² eine Déclaration préalable. Nach Fertigstellung ist die Déclaration attestant l'achèvement et la conformité des travaux (DAACT) einzureichen.
Was bei einem Bau ohne Genehmigung droht
Bauen ohne die nötige Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Code de l'urbanisme; sie kann bis zu zehn Jahre verfolgt werden und Abriss sowie eine Geldbuße von bis zu 6.000 Euro je Quadratmeter nach sich ziehen. Eine nachträgliche Regularisierung durch einen Bauantrag ist möglich, aber nicht garantiert.
Grundlage: Baurecht Frankreich. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.
Häufige Fragen
Kann ich das nachträglich genehmigen lassen?
Oft ja, aber es dauert und es kostet, und es geht nur, wenn der Bau nach heutigem Recht überhaupt zulässig wäre. Ist er es nicht, bleibt nur der Rückbau.
Haftet der Verkäufer dafür?
Wenn er es wusste und verschwiegen hat, ja, und daran ändert auch ein vereinbarter Haftungsausschluss nichts. Das Problem ist der Nachweis. Deshalb gehört die Prüfung vor die Unterschrift und nicht danach.
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