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Frankreich · Korsika

Wegerecht, Wohnrecht und andere Lasten auf Korsika prüfen

Ein Grundstück kann Rechte tragen, die jemand anderem gehören. Sie stehen in einem Register, nicht im Exposé, und sie gehen auf den Käufer über.

Was überhaupt auf einem Grundstück liegen kann

Das Recht eines Nachbarn, über Ihren Grund zu fahren. Das Recht einer Person, bis an ihr Lebensende in einem Teil des Hauses zu wohnen. Das Recht eines Versorgers, eine Leitung zu unterhalten. Jedes davon mindert den Wert, und keines sieht man bei der Besichtigung.

Wo sie stehen und wo nicht

Die meisten stehen im Grundbuch oder im Eigentumsregister des Landes. Manche wirken auch ohne Eintragung, etwa wenn sie über lange Zeit ausgeübt wurden. Genau die sind die gefährlichen, weil ein sauberer Registerauszug sie nicht zeigt.

Eingetragene Lasten

Sie stehen in der Abteilung für Belastungen. Wer den Auszug liest, sieht sie, und wer ihn nicht liest, kauft sie mit.

Nicht eingetragene Nutzungen

Ein Weg, den der Nachbar seit dreißig Jahren benutzt, kann auch ohne Eintragung ein Recht begründen. Achten Sie auf sichtbare Spuren einer Nutzung durch andere.

Was ein Wohnrecht auf Lebenszeit wert ist

Es senkt den Wert erheblich, und zwar berechenbar: nach der statistischen Lebenserwartung der berechtigten Person und dem Mietwert des betroffenen Teils. Wer ein Objekt mit Wohnrecht zum vollen Preis kauft, zahlt zweimal.

Ob sie sich löschen lassen

Nur mit Zustimmung des Berechtigten, und die kostet in aller Regel Geld. Rechnen Sie nicht damit, dass sich das nach dem Kauf klären lässt: Die Verhandlungsposition ist danach schlechter als davor.

Was in der Region Korsika gilt

Korsika hat für den Grundstückskauf ein Problem, das es in dieser Form nirgends sonst in Frankreich gibt: Sehr viele Grundstücke haben bis heute keinen formellen Eigentumsnachweis, weil Erbschaften über Generationen nie notariell abgeschlossen wurden. Ein eigens dafür geschaffenes öffentliches Institut, das GIRTEC, hilft seit 2007, solche Eigentumstitel für korsische Grundstücke wieder aufzubauen, aber nur über einen Notar, nicht direkt für Privatpersonen. Ein Gesetz von 2017, zuletzt im April 2026 geändert, erlaubt es Miterben, die zusammen mindestens zwei Drittel der Erbanteile halten, das Grundstück zu verkaufen oder aufzuteilen, sobald ihre Eigentümerschaft notariell festgestellt ist. Diese Sonderregelung gilt bis Ende 2027. Wer in Korsika kauft, sollte deshalb vor der Unterschrift klären, ob der Verkäufer wirklich der alleinige, formell eingetragene Eigentümer ist.

Grundlage: Loi n° 2017-285 du 6 mars 2017 relative à l'adaptation des règles de publicité foncière applicables en Corse, Art. 2, geändert durch Art. 6 der Loi n° 2026-248 du 7 avril 2026, Sonderregelung befristet bis 31.12.2027; GIRTEC eingerichtet per Dekret vom 15.05.2007, Konventionsverlängerung vom 10.10.2017

Die Rechtslage in Frankreich

Welche Lasten es gibt

Servituten wie das droit de passage (Wegerecht), dazu usufruit (Nießbrauch, Art. 578 Code civil) und droit d'usage et d'habitation (Gebrauchs- und Wohnungsrecht, Art. 625 Code civil); gesetzliche Servituten wie die Grenzabstände für Pflanzungen (Art. 671 Code civil) und der Dachabfluss auf das eigene Grundstück (égout des toits, Art. 681 Code civil) bestehen kraft Gesetzes.

Ob sie den Käufer binden

Eine durch einen Akt begründete Servitude muss beim service de la publicité foncière veröffentlicht werden (Art. 28 Ziff. 1 Buchst. a des Dekrets Nr. 55-22 vom 4. Januar 1955); ist sie veröffentlicht, bindet sie jeden späteren Eigentümer des belasteten Grundstücks. Blieb die Veröffentlichung aus, kann der Erwerber die Last abwehren, sobald er sein eigenes Recht veröffentlicht hat: nicht veröffentlichte Rechte sind Dritten, die konkurrierende Rechte von demselben Veräußerer erworben und veröffentlicht haben, nicht entgegenzuhalten (Art. 30 des Dekrets). Drei Wege führen an diesem Schutz vorbei, und alle drei bleiben im Auszug unsichtbar. Erstens können fortwährende und offenkundige Servituten durch dreißigjährigen Besitz erworben werden (Art. 690 Code civil), etwa ein Kanal, eine Drainage oder ein Fenster mit Aussicht; nicht fortwährende oder nicht offenkundige Servituten wie das bloße Wegerecht können dagegen auch durch unvordenklichen Besitz nicht entstehen, sie brauchen immer einen Titel (Art. 691 Code civil). Zweitens gilt die destination du père de famille als Titel für fortwährende und offenkundige Servituten (Art. 692 Code civil): Hat ein Eigentümer zwei Grundstücke erkennbar so angelegt, als bestünde eine Last zwischen ihnen, etwa mit einem befestigten Weg oder einer verlegten Leitung, und verkauft er später eines der beiden, bleibt die so sichtbar gewordene Last ohne jeden schriftlichen Titel bestehen. Drittens entstehen gesetzliche Servituten ohne jeden Titel, darunter das Wegerecht des eingeschlossenen Grundstücks, das der Eigentümer ohne ausreichende Anbindung an einen öffentlichen Weg gegen eine dem verursachten Schaden entsprechende Entschädigung von den Nachbarn verlangen kann (Art. 682 Code civil).

Grundlage: Dienstbarkeiten Frankreich. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-19.

Häufige Fragen

Muss der Verkäufer Lasten offenlegen?

Ja, soweit sie für Ihre Entscheidung wesentlich sind. Da sie meist eingetragen sind, hilft ihm ein Verschweigen ohnehin nicht: Sie können den Auszug selbst anfordern, und das sollten Sie vor jeder Unterschrift tun.

Gilt ein Wegerecht auch gegen mich als neuen Eigentümer?

In aller Regel ja. Eingetragene Lasten binden jeden Eigentümer, nicht nur den, der sie eingeräumt hat. Genau dafür sind sie eingetragen.

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