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Estland · Kuressaare

Die Eigentümergemeinschaft in Kuressaare prüfen

Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft zwei Dinge: die Wohnung und einen Anteil an einer Gemeinschaft samt ihrer Vorgeschichte. Das zweite steht in keinem Exposé.

Was Sie außer der Wohnung noch erwerben

Sie treten in eine bestehende Gemeinschaft ein, mit allen Beschlüssen, die vor Ihnen gefasst wurden. Eine beschlossene, aber noch nicht bezahlte Sanierung wird zu Ihrer Zahlungspflicht, auch wenn der Beschluss Jahre vor Ihrem Kauf gefasst wurde.

Die drei Papiere, die den Unterschied machen

Nicht das Exposé entscheidet, sondern drei Unterlagen, die Sie ausdrücklich verlangen müssen. Bekommen Sie sie nicht, ist das selbst der Befund.

Die Protokolle der letzten Jahre

Darin steht, worüber gestritten wurde, was beschlossen und was vertagt wurde. Ein mehrfach vertagtes Dach ist ein Dach, das kaputt ist und für das niemand zahlen will.

Der Wirtschaftsplan

Er zeigt, was laufend zu zahlen ist und wie es sich verteilt. Vergleichen Sie den Betrag mit dem, was im Exposé als monatliche Belastung steht.

Der Stand der Rücklage

Eine dünne Rücklage bei einem alten Haus heißt: Die nächste größere Reparatur kommt als Sonderumlage, und die trifft den, der dann Eigentümer ist.

Woran Sie eine schlecht geführte Gemeinschaft erkennen

An drei Zeichen: Protokolle, die nicht herausgegeben werden. Eine Verwaltung, die seit Jahren nicht bestätigt wurde. Und eine monatliche Vorschreibung, die seit Jahren nicht gestiegen ist, obwohl alle Kosten gestiegen sind.

Was in der Stadt Kuressaare gilt

Kuressaare liegt auf Saaremaa, einer von nur vier estnischen Inseln (neben Hiiumaa, Muhu und Vormsi), auf denen Menschen und Unternehmen von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und des Vereinigten Königreichs überhaupt Grundeigentum erwerben dürfen. Auf praktisch allen anderen estnischen Meeresinseln ist ihnen der Erwerb aus Gründen der Landesverteidigung ausnahmslos verboten, ebenso in mehreren namentlich benannten Grenzgemeinden zu Russland.

Grundlage: Kinnisasja omandamise kitsendamise seadus (KAOKS), § 10 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 (Fassung RT I, 06.07.2023, 41, in Kraft seit 01.01.2024)

Die Ausnahme gilt nur für das Grundstück selbst, nicht für dessen Nutzung: Enthält ein Grundstück in Kuressaare oder anderswo auf Saaremaa land- oder forstwirtschaftliche Fläche, dürfen Bürger aus Nicht-EWR-Staaten es nur mit Genehmigung der Gemeindevertretung erwerben, und auch das nur, wenn sie zuvor mindestens sechs Monate durchgehend in Estland gelebt oder ein Jahr lang tatsächlich als Einzelunternehmer Landwirtschaft oder Forstwirtschaft betrieben haben.

Grundlage: KAOKS § 5 Abs. 1 und 3 bis 5

Die Rechtslage in Estland

Wie das Eigentum hier aufgeteilt ist

Das korteriomand verbindet das Sondereigentum an der Wohnung mit einem Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum; die Eigentümer bilden ein korteriühistu.

Die Gemeinschaft und ihre Beschlüsse

Das korteriühistu (Wohnungseigentümergemeinschaft) verwaltet das Haus und beschließt in der Versammlung.

Was laufend zu zahlen ist

Die Eigentümer zahlen Beiträge auf die Verwaltung und in eine Rücklage (remondifond).

Das Risiko, das auf den Erwerber übergeht

Beim Kauf durch normalen notariellen Vertrag wird der Erwerber für Schulden des Voreigentümers gegenüber dem korteriühistu mitschuldig, allerdings begrenzt auf den Marktwert der Wohnung. Nur bei einem Erwerb in der Zwangsvollstreckung ist die Wohnung schuldenfrei. Der Käufer sollte offene Beiträge prüfen.

Grundlage: Wohnungseigentum Estland. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.

Häufige Fragen

Muss der Verkäufer mir die Protokolle geben?

Er muss aufklären, was für Ihre Entscheidung wesentlich ist, und eine beschlossene Sonderumlage gehört dazu. Die Protokolle selbst bekommen Sie über ihn oder über die Verwaltung. Weigert er sich, ist das ein Grund, nicht zu unterschreiben.

Hafte ich für Rückstände des Voreigentümers?

Das ist je nach Land verschieden geregelt und einer der teuersten Unterschiede überhaupt. In manchen Rechtsordnungen haftet die Wohnung selbst für offene Beiträge, unabhängig davon, wer sie verursacht hat.

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