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Zypern · Lemesos

Wegerecht, Wohnrecht und andere Lasten in Lemesos prüfen

Ein Grundstück kann Rechte tragen, die jemand anderem gehören. Sie stehen in einem Register, nicht im Exposé, und sie gehen auf den Käufer über.

Was überhaupt auf einem Grundstück liegen kann

Das Recht eines Nachbarn, über Ihren Grund zu fahren. Das Recht einer Person, bis an ihr Lebensende in einem Teil des Hauses zu wohnen. Das Recht eines Versorgers, eine Leitung zu unterhalten. Jedes davon mindert den Wert, und keines sieht man bei der Besichtigung.

Wo sie stehen und wo nicht

Die meisten stehen im Grundbuch oder im Eigentumsregister des Landes. Manche wirken auch ohne Eintragung, etwa wenn sie über lange Zeit ausgeübt wurden. Genau die sind die gefährlichen, weil ein sauberer Registerauszug sie nicht zeigt.

Eingetragene Lasten

Sie stehen in der Abteilung für Belastungen. Wer den Auszug liest, sieht sie, und wer ihn nicht liest, kauft sie mit.

Nicht eingetragene Nutzungen

Ein Weg, den der Nachbar seit dreißig Jahren benutzt, kann auch ohne Eintragung ein Recht begründen. Achten Sie auf sichtbare Spuren einer Nutzung durch andere.

Was ein Wohnrecht auf Lebenszeit wert ist

Es senkt den Wert erheblich, und zwar berechenbar: nach der statistischen Lebenserwartung der berechtigten Person und dem Mietwert des betroffenen Teils. Wer ein Objekt mit Wohnrecht zum vollen Preis kauft, zahlt zweimal.

Ob sie sich löschen lassen

Nur mit Zustimmung des Berechtigten, und die kostet in aller Regel Geld. Rechnen Sie nicht damit, dass sich das nach dem Kauf klären lässt: Die Verhandlungsposition ist danach schlechter als davor.

Was in der Stadt Lemesos gilt

Im historischen Zentrum von Lemesos (Limassol), das im Gebietsplan ausdrücklich als eigene Schutzzone mit der Altstadt gleichgesetzt wird, ist die Gebäudehöhe je nach Teilzone auf 4 bis 6 Geschosse bzw. 14,30 bis 20,40 Meter gedeckelt; auf den unmittelbar angrenzenden Straßen außerhalb dieser Zone erlaubt derselbe Plan bereits 8 Geschosse oder mehr.

Grundlage: Σχέδιο Περιοχής Κέντρου Λεμεσού, Δημοσίευση 2022, Πίνακας 22.1; in Kraft gesetzt durch Bekanntmachung Nr. 10, Amtsblatt der Republik Zypern Nr. 5138 vom 13.01.2023

Die Rechtslage in Zypern

Welche Lasten es gibt

easements wie das Wegerecht (right of way), dazu Stützungsrechte an Grenzmauern, Wasser- und Leitungsrechte sowie das gesetzliche Wegerecht des eingeschlossenen Grundstücks. Eine Besonderheit: Die easement ist in Zypern selbst immovable property im Sinn des Gesetzes und wird als solche eingetragen.

Ob sie den Käufer binden

Das Gesetz zählt acht Wege auf, auf denen ein Recht über fremdem Grund überhaupt entstehen kann, und die beim District Lands Office eingetragene Gewährung des Eigentümers ist nur der erste (Art. 11 Abs. 1 lit. a Cap. 224). Dasselbe Recht entsteht auch ganz ohne Gewährung: durch dreißig Jahre ununterbrochene Ausübung (lit. b, niemals gegen die Republik), durch Anerkennung im Urteil eines zuständigen Gerichts (lit. c), durch Gewährung in einem firman vor dem 4. Juni 1878 (lit. d), als Wegerecht des eingeschlossenen Grundstücks nach Art. 11A (lit. e), durch Enteignung (lit. f), durch schriftlichen Vorbehalt bei der Übertragung (lit. g) oder durch Anordnung des Direktors zur Erschließung eines bei der Realteilung eingeschlossenen Grundstücks nach Art. 29 (lit. h). Wie auch immer erworben, haftet das Recht dem Grundstück an und geht bei jeder Verfügung mit über (Art. 12 Abs. 1); es erlischt durch schriftliche Aufgabe gegenüber dem Katasteramt oder durch dreißig Jahre Nichtausübung (Art. 12 Abs. 2). Ein sauberer Auszug des District Lands Office schließt die durch langen Gebrauch erworbene Last damit nicht aus.

Grundlage: Dienstbarkeiten Zypern. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-20.

Häufige Fragen

Muss der Verkäufer Lasten offenlegen?

Ja, soweit sie für Ihre Entscheidung wesentlich sind. Da sie meist eingetragen sind, hilft ihm ein Verschweigen ohnehin nicht: Sie können den Auszug selbst anfordern, und das sollten Sie vor jeder Unterschrift tun.

Gilt ein Wegerecht auch gegen mich als neuen Eigentümer?

In aller Regel ja. Eingetragene Lasten binden jeden Eigentümer, nicht nur den, der sie eingeräumt hat. Genau dafür sind sie eingetragen.

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