Portugal · Madeira
Altlasten auf Madeira prüfen
Die Sanierungspflicht trifft in fast allen Rechtsordnungen auch den, der das Grundstück später kauft, und nicht nur den, der es verunreinigt hat.
Wo Verdachtsflächen verzeichnet sind
Es gibt dafür ein Register, und es ist in aller Regel einsehbar. Ein Blick hinein kostet wenig und beantwortet die Frage, die kein Verkäufer gern stellt.
Was einen Verdacht begründet
Die frühere Nutzung. Eine Tankstelle, eine Reinigung, eine Werkstatt, eine Aufschüttung unbekannter Herkunft, eine Deponie in der Nähe. Auch ein alter Heizöltank im Garten reicht.
Wer zahlt
Hier liegt der teuerste Punkt: Die Behörde wendet sich an den, der greifbar ist, und das ist der aktuelle Eigentümer. Ob er den Verursacher in Regress nehmen kann, ist seine Sache und dauert Jahre.
Was das für den Preis bedeutet
Ein bestätigter Verdacht macht ein Grundstück schwer finanzierbar und schwer verkäuflich. Beides zusammen drückt den Wert stärker als die reinen Sanierungskosten.
Was in der Region Madeira gilt
Madeira ist eine Autonome Region Portugals mit eigener Steuerhoheit, keine gewöhnliche Provinz. Wer auf Madeira eine selbst genutzte Wohnimmobilie kauft, zahlt die Grunderwerbsteuer (Imposto Municipal sobre Transmissões, IMT) nach einer eigenen Stufentabelle, nicht nach der Tabelle für das portugiesische Festland. Die Freigrenze, bis zu der keine IMT anfällt, liegt auf Madeira rund 25 Prozent höher als am Festland, weil die Region über eine eigene Finanzautonomie verfügt. Wer beim Kauf auf Madeira die Festland-Freigrenze ansetzt, unterschätzt seinen steuerfreien Spielraum.
Grundlage: Lei das Finanças das Regiões Autónomas (Lei Orgânica n.º 2/2013), Grundlage für eigene Steuersätze der Autonomen Regionen; Freigrenze Festland 106.346 Euro (2026) nach Art. 17 CIMT, in den Autonomen Regionen durchgehend das 1,25-Fache
Die Rechtslage in Portugal
Wo Altlasten verzeichnet sind
Ein flächendeckendes Altlastenregister besteht nicht; die Agência Portuguesa do Ambiente (APA) ist für die Umwelthaftung zuständig.
Wer dafür haftet
Ein spezifisches Bodenschutz- oder Altlastengesetz mit Eigentümerhaftung besteht nicht; es gilt die allgemeine Umwelthaftung nach dem Verursacherprinzip. Verantwortlich ist der Betreiber (operador) der wirtschaftlichen Tätigkeit, die den Schaden verursacht, nicht der bloße Eigentümer. Wer das Grundstück nicht wirtschaftlich betreibt, haftet nach diesem Regime nicht, sollte aber frühere Nutzungen prüfen.
Grundlage: Altlasten Portugal. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer einen Verdacht nennen?
Ja, wenn er davon weiß. Ein bekannter Altlastenverdacht ist ein Umstand, der offenbart werden muss, und ein Verschweigen trägt kein Haftungsausschluss.
Reicht ein Blick ins Register?
Als erster Schritt ja. Ein leeres Register heißt aber nur, dass nichts bekannt ist, nicht dass nichts da ist. Bei einer verdächtigen Vornutzung ersetzt es keine Bodenuntersuchung.
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