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Malta · Mdina

Altlasten in Mdina prüfen

Die Sanierungspflicht trifft in fast allen Rechtsordnungen auch den, der das Grundstück später kauft, und nicht nur den, der es verunreinigt hat.

Wo Verdachtsflächen verzeichnet sind

Es gibt dafür ein Register, und es ist in aller Regel einsehbar. Ein Blick hinein kostet wenig und beantwortet die Frage, die kein Verkäufer gern stellt.

Was einen Verdacht begründet

Die frühere Nutzung. Eine Tankstelle, eine Reinigung, eine Werkstatt, eine Aufschüttung unbekannter Herkunft, eine Deponie in der Nähe. Auch ein alter Heizöltank im Garten reicht.

Wer zahlt

Hier liegt der teuerste Punkt: Die Behörde wendet sich an den, der greifbar ist, und das ist der aktuelle Eigentümer. Ob er den Verursacher in Regress nehmen kann, ist seine Sache und dauert Jahre.

Was das für den Preis bedeutet

Ein bestätigter Verdacht macht ein Grundstück schwer finanzierbar und schwer verkäuflich. Beides zusammen drückt den Wert stärker als die reinen Sanierungskosten.

Was in der Stadt Mdina gilt

In Mdina gilt eine grundsätzliche Vermutung gegen jede vertikale Erweiterung, die die bestehende Höhe eines Gebäudes erhöht. Der zulässige Zuwachs ist damit faktisch auf null gesetzt, unabhängig von der jeweiligen Bestandshöhe.

Grundlage: North West Local Plan, Section 2 Area Policies, Policy NWMD 4 Protection of Mdina/Rabat Skyline; genehmigter Plan der Malta Environment and Planning Authority (MEPA)

Erweiterungen bestehender legaler Geschäfts- und Gastronomiebetriebe innerhalb Mdinas dürfen die ursprüngliche Nutzfläche um höchstens 25 Prozent vergrößern.

Grundlage: North West Local Plan, Section 2 Area Policies, Policy NWMD 2 Consolidation of Business Activity; genehmigter Plan der Malta Environment and Planning Authority (MEPA)

Die Rechtslage in Malta

Wo Altlasten verzeichnet sind

Ein spezifisches Bodenverschmutzungs-Regelwerk und -Register besteht nicht; die Environment and Resources Authority (ERA) ist zuständig.

Wer dafür haftet

Es gilt das Verursacherprinzip; der Betreiber haftet für den von ihm verursachten Umweltschaden. Der gegenwärtige Eigentümer kann in der Regel nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die er nicht verursacht hat, auch nicht für historische Kontaminationen. Die ERA kann selbst sanieren.

Grundlage: Altlasten Malta. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.

Häufige Fragen

Muss der Verkäufer einen Verdacht nennen?

Ja, wenn er davon weiß. Ein bekannter Altlastenverdacht ist ein Umstand, der offenbart werden muss, und ein Verschweigen trägt kein Haftungsausschluss.

Reicht ein Blick ins Register?

Als erster Schritt ja. Ein leeres Register heißt aber nur, dass nichts bekannt ist, nicht dass nichts da ist. Bei einer verdächtigen Vornutzung ersetzt es keine Bodenuntersuchung.

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