Deutschland · München
Altlasten in München prüfen
Die Sanierungspflicht trifft in fast allen Rechtsordnungen auch den, der das Grundstück später kauft, und nicht nur den, der es verunreinigt hat.
Wo Verdachtsflächen verzeichnet sind
Es gibt dafür ein Register, und es ist in aller Regel einsehbar. Ein Blick hinein kostet wenig und beantwortet die Frage, die kein Verkäufer gern stellt.
Was einen Verdacht begründet
Die frühere Nutzung. Eine Tankstelle, eine Reinigung, eine Werkstatt, eine Aufschüttung unbekannter Herkunft, eine Deponie in der Nähe. Auch ein alter Heizöltank im Garten reicht.
Wer zahlt
Hier liegt der teuerste Punkt: Die Behörde wendet sich an den, der greifbar ist, und das ist der aktuelle Eigentümer. Ob er den Verursacher in Regress nehmen kann, ist seine Sache und dauert Jahre.
Was das für den Preis bedeutet
Ein bestätigter Verdacht macht ein Grundstück schwer finanzierbar und schwer verkäuflich. Beides zusammen drückt den Wert stärker als die reinen Sanierungskosten.
Was in München gilt
München führt einen QUALIFIZIERTEN Mietspiegel, und das ist der Unterschied, an dem Geld hängt. Seit 2024 muss jede Gemeinde über 50.000 Einwohnern einen Mietspiegel haben, aber nur ein Teil davon ist qualifiziert. Nur beim qualifizierten gilt die dort genannte Miete vor Gericht als vermutet richtig. Das verschiebt die Beweislast: Wer sich darauf beruft, muss nicht mehr belegen, was ortsüblich ist, sondern die Gegenseite muss das Gegenteil zeigen.
Grundlage: § 558d Abs. 3 BGB; der Münchner Mietspiegel 2025 wurde am 26.03.2025 vom Stadtrat als qualifiziert anerkannt
Die Rechtslage in Deutschland
Wo Altlasten verzeichnet sind
Die Bundesländer führen ein Altlasten- und Verdachtsflächenkataster; die zuständige Bodenschutzbehörde gibt daraus Auskunft.
Wer dafür haftet
Neben dem Verursacher haftet auch der Grundstückseigentümer als Zustandsstörer für die Sanierung auf eigene Kosten. Die Haftung ist grundsätzlich auf den Verkehrswert begrenzt, kann ihn aber überschreiten, wenn der Eigentümer die Altlast beim Erwerb kannte. Der Käufer wird also mit dem Kauf zum möglichen Kostenträger.
Grundlage: Altlasten Deutschland. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer einen Verdacht nennen?
Ja, wenn er davon weiß. Ein bekannter Altlastenverdacht ist ein Umstand, der offenbart werden muss, und ein Verschweigen trägt kein Haftungsausschluss.
Reicht ein Blick ins Register?
Als erster Schritt ja. Ein leeres Register heißt aber nur, dass nichts bekannt ist, nicht dass nichts da ist. Bei einer verdächtigen Vornutzung ersetzt es keine Bodenuntersuchung.
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