Deutschland · München
Die Eigentümergemeinschaft in München prüfen
Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft zwei Dinge: die Wohnung und einen Anteil an einer Gemeinschaft samt ihrer Vorgeschichte. Das zweite steht in keinem Exposé.
Was Sie außer der Wohnung noch erwerben
Sie treten in eine bestehende Gemeinschaft ein, mit allen Beschlüssen, die vor Ihnen gefasst wurden. Eine beschlossene, aber noch nicht bezahlte Sanierung wird zu Ihrer Zahlungspflicht, auch wenn der Beschluss Jahre vor Ihrem Kauf gefasst wurde.
Die drei Papiere, die den Unterschied machen
Nicht das Exposé entscheidet, sondern drei Unterlagen, die Sie ausdrücklich verlangen müssen. Bekommen Sie sie nicht, ist das selbst der Befund.
Die Protokolle der letzten Jahre
Darin steht, worüber gestritten wurde, was beschlossen und was vertagt wurde. Ein mehrfach vertagtes Dach ist ein Dach, das kaputt ist und für das niemand zahlen will.
Der Wirtschaftsplan
Er zeigt, was laufend zu zahlen ist und wie es sich verteilt. Vergleichen Sie den Betrag mit dem, was im Exposé als monatliche Belastung steht.
Der Stand der Rücklage
Eine dünne Rücklage bei einem alten Haus heißt: Die nächste größere Reparatur kommt als Sonderumlage, und die trifft den, der dann Eigentümer ist.
Woran Sie eine schlecht geführte Gemeinschaft erkennen
An drei Zeichen: Protokolle, die nicht herausgegeben werden. Eine Verwaltung, die seit Jahren nicht bestätigt wurde. Und eine monatliche Vorschreibung, die seit Jahren nicht gestiegen ist, obwohl alle Kosten gestiegen sind.
Was in München gilt
München führt einen QUALIFIZIERTEN Mietspiegel, und das ist der Unterschied, an dem Geld hängt. Seit 2024 muss jede Gemeinde über 50.000 Einwohnern einen Mietspiegel haben, aber nur ein Teil davon ist qualifiziert. Nur beim qualifizierten gilt die dort genannte Miete vor Gericht als vermutet richtig. Das verschiebt die Beweislast: Wer sich darauf beruft, muss nicht mehr belegen, was ortsüblich ist, sondern die Gegenseite muss das Gegenteil zeigen.
Grundlage: § 558d Abs. 3 BGB; der Münchner Mietspiegel 2025 wurde am 26.03.2025 vom Stadtrat als qualifiziert anerkannt
Die Rechtslage in Deutschland
Wie das Eigentum hier aufgeteilt ist
Wohnungseigentum ist Sondereigentum an der Wohnung verbunden mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (Grundstück, Dach, tragende Teile, Treppenhaus).
Die Gemeinschaft und ihre Beschlüsse
Die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum. Ein Verwalter führt die Beschlüsse der Eigentümerversammlung aus, die seit der WEG-Reform 2020 meist mit einfacher Mehrheit gefasst werden.
Was laufend zu zahlen ist
Die Eigentümer zahlen monatliches Hausgeld als Vorschuss nach dem Wirtschaftsplan, dazu eine Erhaltungsrücklage. Für größere Maßnahmen wird eine Sonderumlage beschlossen. Am Jahresende folgt die Jahresabrechnung.
Das Risiko, das auf den Erwerber übergeht
Der Erwerber haftet nicht schuldrechtlich für rückständiges Hausgeld des Voreigentümers, das muss die Gemeinschaft beim Alteigentümer eintreiben. Er haftet aber für alle Beträge, die nach dem Eigentumsübergang fällig werden, auch für eine schon vorher beschlossene Sonderumlage. Deshalb sind die Beschlüsse zu anstehenden Maßnahmen für den Käufer entscheidend.
Grundlage: Wohnungseigentum Deutschland. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer mir die Protokolle geben?
Er muss aufklären, was für Ihre Entscheidung wesentlich ist, und eine beschlossene Sonderumlage gehört dazu. Die Protokolle selbst bekommen Sie über ihn oder über die Verwaltung. Weigert er sich, ist das ein Grund, nicht zu unterschreiben.
Hafte ich für Rückstände des Voreigentümers?
Das ist je nach Land verschieden geregelt und einer der teuersten Unterschiede überhaupt. In manchen Rechtsordnungen haftet die Wohnung selbst für offene Beiträge, unabhängig davon, wer sie verursacht hat.
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