Niederlande · Naarden
Wegerecht, Wohnrecht und andere Lasten in Naarden prüfen
Ein Grundstück kann Rechte tragen, die jemand anderem gehören. Sie stehen in einem Register, nicht im Exposé, und sie gehen auf den Käufer über.
Was überhaupt auf einem Grundstück liegen kann
Das Recht eines Nachbarn, über Ihren Grund zu fahren. Das Recht einer Person, bis an ihr Lebensende in einem Teil des Hauses zu wohnen. Das Recht eines Versorgers, eine Leitung zu unterhalten. Jedes davon mindert den Wert, und keines sieht man bei der Besichtigung.
Wo sie stehen und wo nicht
Die meisten stehen im Grundbuch oder im Eigentumsregister des Landes. Manche wirken auch ohne Eintragung, etwa wenn sie über lange Zeit ausgeübt wurden. Genau die sind die gefährlichen, weil ein sauberer Registerauszug sie nicht zeigt.
Eingetragene Lasten
Sie stehen in der Abteilung für Belastungen. Wer den Auszug liest, sieht sie, und wer ihn nicht liest, kauft sie mit.
Nicht eingetragene Nutzungen
Ein Weg, den der Nachbar seit dreißig Jahren benutzt, kann auch ohne Eintragung ein Recht begründen. Achten Sie auf sichtbare Spuren einer Nutzung durch andere.
Was ein Wohnrecht auf Lebenszeit wert ist
Es senkt den Wert erheblich, und zwar berechenbar: nach der statistischen Lebenserwartung der berechtigten Person und dem Mietwert des betroffenen Teils. Wer ein Objekt mit Wohnrecht zum vollen Preis kauft, zahlt zweimal.
Ob sie sich löschen lassen
Nur mit Zustimmung des Berechtigten, und die kostet in aller Regel Geld. Rechnen Sie nicht damit, dass sich das nach dem Kauf klären lässt: Die Verhandlungsposition ist danach schlechter als davor.
Was in der Stadt Naarden gilt
In der Festungsstadt Naarden Vesting muss die Dachneigung von Hauptgebäuden im geschützten Stadtbild mindestens 45 und höchstens 60 Grad betragen.
Grundlage: Bestemmingsplan Vesting, Artikel 6.2.2 (und gleichlautend weitere Artikel für andere Nutzungsarten); festgestellt durch den Gemeinderat Naarden am 30.09.2015, Raadsvoorstel RV15.042
Die Rechtslage in den Niederlanden
Welche Lasten es gibt
erfdienstbaarheden wie das recht van overpad (Wegerecht), dazu vruchtgebruik (Nießbrauch, entsteht ebenfalls durch Bestellung oder Ersitzung, Art. 3:202 BW) und recht van gebruik en bewoning (Gebrauchs- und Wohnrecht); in der Bestellungsurkunde kann dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks eine wiederkehrende Geldrente (retributie) auferlegt werden (Art. 5:70 Abs. 2 BW), und die Last kann auch die Pflicht umfassen, die zur Ausübung nötigen Gebäude, Werke oder Bepflanzungen anzubringen oder zu unterhalten (Art. 5:71 BW).
Ob sie den Käufer binden
Die Bestellung einer erfdienstbaarheid verlangt eine zwischen den Eigentümern beider Grundstücke aufgenommene notariële akte und deren Eintragung in die openbare registers des Kadasters (Art. 3:89 Abs. 1, über Art. 3:98 sinngemäß auch für die Bestellung beschränkter dinglicher Rechte, BW); die eingetragene Last folgt dem Grundstück. Der Erwerber, der seine Erwerbsurkunde eintragen lässt, muss sich ein eintragungsfähiges, aber in diesem Zeitpunkt noch nicht eingetragenes Faktum nicht entgegenhalten lassen, es sei denn, er kannte es (Art. 3:24 Abs. 1 BW). Von diesem Schutz ausdrücklich ausgenommen ist jedoch die Ersitzung (Art. 3:24 Abs. 2 Buchst. e BW), und erfdienstbaarheden können durch Bestellung und durch Ersitzung entstehen (Art. 5:72 BW): Der gutgläubige Besitzer erwirbt durch zehn Jahre ununterbrochenen Besitz (Art. 3:99 Abs. 1 BW), und auch der nicht Gutgläubige erwirbt, sobald die Klage des Berechtigten auf Beendigung des Besitzes verjährt ist (Art. 3:105 Abs. 1 BW), was nach der allgemeinen Frist von zwanzig Jahren eintritt (Art. 3:306 BW). Den guten Glauben verliert, wer die Umstände kannte oder unter den gegebenen Umständen kennen musste (Art. 3:11 BW). Dazu haften Erwerber und Rechtsvorgänger gesamtschuldnerisch für die Geldschulden aus der Dienstbarkeit, die in den vorangegangenen zwei Jahren fällig geworden sind, etwa eine ausstehende retributie (Art. 5:77 Abs. 2 BW).
Grundlage: Dienstbarkeiten Niederlande. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-19.
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer Lasten offenlegen?
Ja, soweit sie für Ihre Entscheidung wesentlich sind. Da sie meist eingetragen sind, hilft ihm ein Verschweigen ohnehin nicht: Sie können den Auszug selbst anfordern, und das sollten Sie vor jeder Unterschrift tun.
Gilt ein Wegerecht auch gegen mich als neuen Eigentümer?
In aller Regel ja. Eingetragene Lasten binden jeden Eigentümer, nicht nur den, der sie eingeräumt hat. Genau dafür sind sie eingetragen.
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