Griechenland · Oia
Die Eigentümergemeinschaft in Oia prüfen
Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft zwei Dinge: die Wohnung und einen Anteil an einer Gemeinschaft samt ihrer Vorgeschichte. Das zweite steht in keinem Exposé.
Was Sie außer der Wohnung noch erwerben
Sie treten in eine bestehende Gemeinschaft ein, mit allen Beschlüssen, die vor Ihnen gefasst wurden. Eine beschlossene, aber noch nicht bezahlte Sanierung wird zu Ihrer Zahlungspflicht, auch wenn der Beschluss Jahre vor Ihrem Kauf gefasst wurde.
Die drei Papiere, die den Unterschied machen
Nicht das Exposé entscheidet, sondern drei Unterlagen, die Sie ausdrücklich verlangen müssen. Bekommen Sie sie nicht, ist das selbst der Befund.
Die Protokolle der letzten Jahre
Darin steht, worüber gestritten wurde, was beschlossen und was vertagt wurde. Ein mehrfach vertagtes Dach ist ein Dach, das kaputt ist und für das niemand zahlen will.
Der Wirtschaftsplan
Er zeigt, was laufend zu zahlen ist und wie es sich verteilt. Vergleichen Sie den Betrag mit dem, was im Exposé als monatliche Belastung steht.
Der Stand der Rücklage
Eine dünne Rücklage bei einem alten Haus heißt: Die nächste größere Reparatur kommt als Sonderumlage, und die trifft den, der dann Eigentümer ist.
Woran Sie eine schlecht geführte Gemeinschaft erkennen
An drei Zeichen: Protokolle, die nicht herausgegeben werden. Eine Verwaltung, die seit Jahren nicht bestätigt wurde. Und eine monatliche Vorschreibung, die seit Jahren nicht gestiegen ist, obwohl alle Kosten gestiegen sind.
Was in der Stadt Oia gilt
Für die Siedlung Oia gelten zwei eigens vermessene Bauzonen: In Zone A, dem geschlossenen historischen Kern von vor 1923, braucht ein Grundstück mindestens 600 Quadratmeter Fläche und 13 Meter Straßenfront. In Zone B, dem dicht bebauten, zur Caldera hin liegenden Teil der Siedlung, sind es mindestens 2000 Quadratmeter und 25 Meter Front. In beiden Zonen darf ein Gebäude höchstens 7 Meter hoch sein.
Grundlage: Präsidialdekret vom 28.06.1993, Artikel 1 (ΦΕΚ 817/Δ/20.07.1993)
Dasselbe Dekret schreibt für Oia auch die Fassaden fest: Fensteröffnungen dürfen je Geschoss höchstens 20 Prozent der Fassadenfläche einnehmen, eine Einfriedung des Grundstücks höchstens 0,80 Meter hoch sein. Beides schützt dieselbe Sache, den freien Blick auf die Caldera und das geschlossene weiße Erscheinungsbild der Siedlung.
Grundlage: Präsidialdekret vom 28.06.1993, Artikel 2 (ΦΕΚ 817/Δ/20.07.1993)
Die Rechtslage in Griechenland
Wie das Eigentum hier aufgeteilt ist
Das horizontale Eigentum (orizontios idioktisia) verbindet das ausschließliche Eigentum an der Wohnung mit einem zwingenden Miteigentum am Grundstück und an den gemeinsamen Teilen.
Die Gemeinschaft und ihre Beschlüsse
Die Eigentümer regeln die Verwaltung im kanonismos (Hausordnung) und über die Eigentümerversammlung, oft mit einem diacheiristis (Verwalter).
Was laufend zu zahlen ist
Die Eigentümer tragen die gemeinsamen Kosten (koinochrista) nach ihren Anteilen (chiliosta).
Das Risiko, das auf den Erwerber übergeht
DER NEUE EIGENTÜMER HAFTET GESAMTSCHULDNERISCH mit dem Voreigentümer für offene koinochrista, und zwar ohne Rücksicht darauf, wann sie entstanden sind. Hergeleitet wird das aus dem Zivilgesetzbuch: Mit dem Übergang der Gefahr gehen Nutzen und Lasten der Sache über (AK 525), und wer die Lasten für einen bestimmten Zeitraum trägt, haftet bei periodisch zu zahlenden Lasten nach der Dauer seiner Verpflichtung (AK 965). Die einzige wirkliche Bremse ist die Verjährung: Ansprüche der Hausverwaltung auf nicht bezahlte koinochrista verjähren in fünf Jahren. Deshalb steht im Feld jahre eine 5, aber sie kommt aus der Verjährung und nicht aus einer Haftungsgrenze; wird die Verjährung unterbrochen, reicht die Forderung weiter zurück. Praktische Folge, die in Griechenland auch den Verkauf selbst betrifft: Unbezahlte koinochrista blockieren die Übertragung. Der Käufer sollte offene koinochrista und den kanonismos prüfen; eine Bescheinigung des Verwalters über offene Beträge ist nicht bloss ratsam, sondern der einzige Schutz. RECHERCHEUMFANG: über griechische Fachquellen zu AK 525 und AK 965 geprüft, nicht am Gesetzeswortlaut selbst.
Grundlage: Wohnungseigentum Griechenland. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-19.
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer mir die Protokolle geben?
Er muss aufklären, was für Ihre Entscheidung wesentlich ist, und eine beschlossene Sonderumlage gehört dazu. Die Protokolle selbst bekommen Sie über ihn oder über die Verwaltung. Weigert er sich, ist das ein Grund, nicht zu unterschreiben.
Hafte ich für Rückstände des Voreigentümers?
Das ist je nach Land verschieden geregelt und einer der teuersten Unterschiede überhaupt. In manchen Rechtsordnungen haftet die Wohnung selbst für offene Beiträge, unabhängig davon, wer sie verursacht hat.
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