Griechenland · Oia
Wegerecht, Wohnrecht und andere Lasten in Oia prüfen
Ein Grundstück kann Rechte tragen, die jemand anderem gehören. Sie stehen in einem Register, nicht im Exposé, und sie gehen auf den Käufer über.
Was überhaupt auf einem Grundstück liegen kann
Das Recht eines Nachbarn, über Ihren Grund zu fahren. Das Recht einer Person, bis an ihr Lebensende in einem Teil des Hauses zu wohnen. Das Recht eines Versorgers, eine Leitung zu unterhalten. Jedes davon mindert den Wert, und keines sieht man bei der Besichtigung.
Wo sie stehen und wo nicht
Die meisten stehen im Grundbuch oder im Eigentumsregister des Landes. Manche wirken auch ohne Eintragung, etwa wenn sie über lange Zeit ausgeübt wurden. Genau die sind die gefährlichen, weil ein sauberer Registerauszug sie nicht zeigt.
Eingetragene Lasten
Sie stehen in der Abteilung für Belastungen. Wer den Auszug liest, sieht sie, und wer ihn nicht liest, kauft sie mit.
Nicht eingetragene Nutzungen
Ein Weg, den der Nachbar seit dreißig Jahren benutzt, kann auch ohne Eintragung ein Recht begründen. Achten Sie auf sichtbare Spuren einer Nutzung durch andere.
Was ein Wohnrecht auf Lebenszeit wert ist
Es senkt den Wert erheblich, und zwar berechenbar: nach der statistischen Lebenserwartung der berechtigten Person und dem Mietwert des betroffenen Teils. Wer ein Objekt mit Wohnrecht zum vollen Preis kauft, zahlt zweimal.
Ob sie sich löschen lassen
Nur mit Zustimmung des Berechtigten, und die kostet in aller Regel Geld. Rechnen Sie nicht damit, dass sich das nach dem Kauf klären lässt: Die Verhandlungsposition ist danach schlechter als davor.
Was in der Stadt Oia gilt
Für die Siedlung Oia gelten zwei eigens vermessene Bauzonen: In Zone A, dem geschlossenen historischen Kern von vor 1923, braucht ein Grundstück mindestens 600 Quadratmeter Fläche und 13 Meter Straßenfront. In Zone B, dem dicht bebauten, zur Caldera hin liegenden Teil der Siedlung, sind es mindestens 2000 Quadratmeter und 25 Meter Front. In beiden Zonen darf ein Gebäude höchstens 7 Meter hoch sein.
Grundlage: Präsidialdekret vom 28.06.1993, Artikel 1 (ΦΕΚ 817/Δ/20.07.1993)
Dasselbe Dekret schreibt für Oia auch die Fassaden fest: Fensteröffnungen dürfen je Geschoss höchstens 20 Prozent der Fassadenfläche einnehmen, eine Einfriedung des Grundstücks höchstens 0,80 Meter hoch sein. Beides schützt dieselbe Sache, den freien Blick auf die Caldera und das geschlossene weiße Erscheinungsbild der Siedlung.
Grundlage: Präsidialdekret vom 28.06.1993, Artikel 2 (ΦΕΚ 817/Δ/20.07.1993)
Die Rechtslage in Griechenland
Welche Lasten es gibt
pragmatikes douleies (Grunddienstbarkeiten) wie die douleia odou (Wegerecht), dazu Rechte auf Entwässerung und Wasserentnahme, auf Weide und Holzschlag, auf Dachüberstand und Vorbau, auf die Stützung des Bauwerks am Nachbargebäude, auf die Ableitung über Kanäle sowie das Verbot des Bauens und der Beeinträchtigung von Licht oder Aussicht (Art. 1120 Astikos Kodikas). Daneben kennt das Gesetz persönliche Dienstbarkeiten: die epikarpia, den Nießbrauch an einer fremden Sache (Art. 1142), die oikisi, das ausschließliche Wohnrecht an einem fremden Gebäude samt Familie (Art. 1183 und 1184), und sonstige beschränkte persönliche Dienstbarkeiten zugunsten einer bestimmten Person (Art. 1188).
Ob sie den Käufer binden
Die pragmatiki douleia ist ein dingliches Recht an einem Grundstück zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks (Art. 1118 Astikos Kodikas) und haftet deshalb am Grundstück, nicht an der Person des Verkäufers. Rechtsgeschäftlich bestellt entsteht sie erst mit der μεταγραφή, der Umschreibung beim Hypothekenamt des Bezirks: für die Übertragung dinglicher Rechte an Immobilien verlangt das Gesetz Einigung, notarielle Urkunde und Umschreibung, und diese Regeln gelten für die Bestellung der Dienstbarkeit mit (Art. 1033 in Verbindung mit Art. 1121 Satz 2). Daneben kann dieselbe Last aber ganz ohne Eintragung entstehen: Das griechische Recht lässt die Ersitzung von Dienstbarkeiten ausdrücklich zu, wer das Recht zehn Jahre in gutem Glauben und mit Titel oder zwanzig Jahre ohne diese Voraussetzungen ausübt, erwirbt es kraft Gesetzes (Art. 1121 Satz 1 mit Art. 1041 und 1045). Umgeschrieben wird das ersessene Recht erst nachträglich aufgrund eines rechtskräftigen Urteils, das es anerkennt (Art. 1192 Nr. 5); bis dahin steht es in keinem Auszug und bindet den Käufer trotzdem, weil es am Grundstück haftet.
Grundlage: Dienstbarkeiten Griechenland. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-20.
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer Lasten offenlegen?
Ja, soweit sie für Ihre Entscheidung wesentlich sind. Da sie meist eingetragen sind, hilft ihm ein Verschweigen ohnehin nicht: Sie können den Auszug selbst anfordern, und das sollten Sie vor jeder Unterschrift tun.
Gilt ein Wegerecht auch gegen mich als neuen Eigentümer?
In aller Regel ja. Eingetragene Lasten binden jeden Eigentümer, nicht nur den, der sie eingeräumt hat. Genau dafür sind sie eingetragen.
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