Frankreich · Paris
Altlasten in Paris prüfen
Die Sanierungspflicht trifft in fast allen Rechtsordnungen auch den, der das Grundstück später kauft, und nicht nur den, der es verunreinigt hat.
Wo Verdachtsflächen verzeichnet sind
Es gibt dafür ein Register, und es ist in aller Regel einsehbar. Ein Blick hinein kostet wenig und beantwortet die Frage, die kein Verkäufer gern stellt.
Was einen Verdacht begründet
Die frühere Nutzung. Eine Tankstelle, eine Reinigung, eine Werkstatt, eine Aufschüttung unbekannter Herkunft, eine Deponie in der Nähe. Auch ein alter Heizöltank im Garten reicht.
Wer zahlt
Hier liegt der teuerste Punkt: Die Behörde wendet sich an den, der greifbar ist, und das ist der aktuelle Eigentümer. Ob er den Verursacher in Regress nehmen kann, ist seine Sache und dauert Jahre.
Was das für den Preis bedeutet
Ein bestätigter Verdacht macht ein Grundstück schwer finanzierbar und schwer verkäuflich. Beides zusammen drückt den Wert stärker als die reinen Sanierungskosten.
Was in Paris gilt
In Paris darf die Miete bei einem neuen Vertrag einen Höchstwert je Quadratmeter nicht überschreiten. Den Wert setzt der Präfekt jedes Jahr neu fest, getrennt nach Stadtviertel, Zimmerzahl, Baualter und danach, ob möbliert vermietet wird. Liegt die vereinbarte Miete darüber, kann der Mieter ihre Herabsetzung verlangen. Die Regel ist ein befristeter Versuch: Sie läuft im November 2026 aus, und ob sie danach weitergeht, war am 15.08.2026 nicht entschieden.
Grundlage: Art. 140 Loi ELAN Nr. 2018-1021 vom 23.11.2018, verlängert durch die Loi 3DS vom 21.02.2022; in Paris angewandt seit 01.07.2019, die Höchstwerte stehen im jährlichen Arrêté des Präfekten
Wer in Paris eine Wohnung dauerhaft anders nutzen will, etwa als möblierte Ferienwohnung oder als Büro, braucht dafür eine Genehmigung der Stadt. Sie wird in der Regel nur gegen Ausgleich erteilt: Der Antragsteller muss an anderer Stelle in der Stadt eine Fläche, die bisher kein Wohnraum war, in Wohnraum umwandeln. Wer eine Wohnung zu diesem Zweck kauft, kauft die Genehmigung also nicht mit.
Grundlage: Art. L. 631-7 ff. Code de la construction et de l'habitation; die Ausgleichspflicht regelt das Règlement municipal der Stadt Paris über die Nutzungsänderung, Fassung 2025 DLH 44
Die Rechtslage in Frankreich
Wo Altlasten verzeichnet sind
Der Staat führt die Datenbanken BASOL (nachgewiesene Verschmutzung) und BASIAS (früher potenziell verschmutzende Tätigkeiten) sowie die secteurs d'information sur les sols (SIS), einsehbar über georisques.gouv.fr.
Wer dafür haftet
Primär haftet der letzte Betreiber der verschmutzenden Anlage (dernier exploitant). Beim Verkauf muss der Verkäufer den Käufer im État des Risques über eine bekannte Verschmutzung oder einen SIS informieren; unterbleibt das, kann der Käufer den Vertrag anfechten oder eine Minderung verlangen.
Grundlage: Altlasten Frankreich. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer einen Verdacht nennen?
Ja, wenn er davon weiß. Ein bekannter Altlastenverdacht ist ein Umstand, der offenbart werden muss, und ein Verschweigen trägt kein Haftungsausschluss.
Reicht ein Blick ins Register?
Als erster Schritt ja. Ein leeres Register heißt aber nur, dass nichts bekannt ist, nicht dass nichts da ist. Bei einer verdächtigen Vornutzung ersetzt es keine Bodenuntersuchung.
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