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Spanien · Peñíscola

Kaufnebenkosten in Peñíscola

Die Nebenkosten entscheiden mit darüber, ob eine Finanzierung aufgeht, denn sie sind in der Regel nicht beleihbar und müssen aus Eigenkapital kommen.

Die Posten, die feststehen

Ein Teil der Nebenkosten ist gesetzlich festgelegt oder folgt einem amtlichen Tarif. Über diesen Teil lässt sich nicht verhandeln, er lässt sich nur genau berechnen. Dazu gehören je nach Land die Steuer auf den Erwerb, die Eintragung im Register und die Gebühr der beurkundenden Stelle.

Die Posten, über die verhandelt wird

Der andere Teil ist frei vereinbart, allen voran die Vergütung des Vermittlers. Wer sie trägt und in welchem Verhältnis, ist in mehreren Ländern in den letzten Jahren geändert worden.

Die Vergütung des Vermittlers

Sie ist der größte verhandelbare Posten. Mehrere Länder haben in den letzten Jahren festgelegt, dass sie zu teilen ist oder dass sie zahlt, wer den Vermittler beauftragt hat. Wer den Vertrag vor der Besichtigung liest, weiß, welche Fassung für ihn gilt.

Die Kosten der Finanzierung

Schätzkosten, Bereitstellungszinsen und die Eintragung der Sicherheit gehören zum Kauf, tauchen aber in keiner Nebenkostenübersicht des Vermittlers auf. Sie gehören trotzdem in die Rechnung, bevor eine Zusage gegeben wird.

Warum die regionale Ebene zählt

Mehrere Länder überlassen den Steuersatz der Region. Derselbe Kaufpreis kostet dann in zwei Regionen unterschiedlich viel Steuer, und der Unterschied ist groß genug, um eine Finanzierung zu kippen.

Was gern vergessen wird

Neben den vier großen Posten fallen regelmäßig an: die Kosten für die Löschung alter Eintragungen des Verkäufers, die Gebühr für die Eintragung der Finanzierung und, bei Wohnungen, die anteilige Zuführung zur Rücklage.

Was in der Stadt Peñíscola gilt

In Peñíscola (Peniscola) wird die zulässige Gebäudehöhe von der Straßenrasante bis zur Oberkante der Dachdeckung des obersten Geschosses gemessen. Sie ist parzellenscharf nach der zulässigen Geschosszahl gestaffelt, von nur Erdgeschoss bis Erdgeschoss plus drei Obergeschosse. Zwischengeschosse zählen dabei nicht zur Geschosszahl.

Grundlage: Plan Especial de Protección del Conjunto Histórico-Artístico de Peñíscola, Ordenanza Reguladora de la Edificación, Artikel 5.3.14; definitiv genehmigt durch die Comisión Territorial de Urbanismo de Castellón am 28.09.2009, veröffentlicht BOP Castellón Nr. 141 vom 21.11.2009

In Peñíscola (Peniscola) müssen Wohngebäude ein Flachdach nach katalanischer Bauweise erhalten, gedeckt mit mattem, hellem Keramikbelag in Stroh- oder Rotton oder mit unpolierten Kalksteinplatten. In der Umgebungszone der Altstadt gelten geneigte Ziegeldächer ausdrücklich als unzulässiges Fremdelement.

Grundlage: Plan Especial de Protección del Conjunto Histórico-Artístico de Peñíscola, Ordenanza Reguladora de la Edificación, Artikel 5.3.18 Absatz 1 und 3; definitiv genehmigt durch die Comisión Territorial de Urbanismo de Castellón am 28.09.2009, veröffentlicht BOP Castellón Nr. 141 vom 21.11.2009

In Peñíscola (Peniscola) müssen Fassadenmauern weiß gestrichen sein, mit Kalkfarbe oder kalkähnlichem Anstrich. Sichtziegel, Steinverkleidungen und grobe Strukturputze wie Tirol- oder Spritzputz sind ausdrücklich verboten.

Grundlage: Plan Especial de Protección del Conjunto Histórico-Artístico de Peñíscola, Ordenanza Reguladora de la Edificación, Artikel 5.3.27 Absatz 1; definitiv genehmigt durch die Comisión Territorial de Urbanismo de Castellón am 28.09.2009, veröffentlicht BOP Castellón Nr. 141 vom 21.11.2009

Die Rechtslage in Spanien

Worauf gerechnet wird

Gerechnet wird auf den valor de referencia des Katasters, wenn dieser über dem Kaufpreis liegt (Art. 10 TRLITPAJD in der Fassung ab 2022). Der Kaufpreis ist also nur die Untergrenze der Bemessungsgrundlage, nicht automatisch die Basis.

Die einzelnen Posten

Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales (ITP) (gesetzlich fest): Beim Kauf einer Bestandswohnung erhebt die comunidad autónoma den ITP. Der subsidiäre Satz des Staates liegt bei 6 Prozent, die Regionen setzen eigene Sätze fest: 4 Prozent im Baskenland, 6 Prozent in Madrid und Navarra, 8 Prozent in mehreren Regionen, in Valencia seit 1. Juni 2026 gestaffelt 9 Prozent bis 1 Million Euro und 11 Prozent darüber (zuvor pauschal 10 Prozent), 10 bis 11 Prozent gestaffelt in Katalonien. Ohne die Region ist keine Zahl möglich. Notaría (amtlicher Tarif): Das Notarhonorar ist ein staatlich festgesetzter Tarif nach dem Wert der Urkunde, kein freier Preis. Typisch 0,3 bis 0,5 Prozent, dazu ein Betrag je Blatt der Urkunde. Ein Nachlass ist nur in engen Grenzen zulässig. Registro de la Propiedad (amtlicher Tarif): Die Eintragung ins Eigentumsregister folgt ebenfalls einem staatlichen Tarif nach Wertstufen, typisch 0,1 bis 0,25 Prozent. Erst die Eintragung schützt den Käufer gegen Dritte. Comisión inmobiliaria (frei vereinbar): Die Maklerprovision ist frei vereinbar und trägt in Spanien üblicherweise der Verkäufer, markttypisch 3 bis 5 Prozent zuzüglich 21 Prozent Umsatzsteuer. Für den Käufer entsteht daraus meist kein eigener Posten. Es gibt keine gesetzliche Grenze wie in Österreich.

Umsatzsteuer beim Erwerb

Bestandswohnung von privat: keine Umsatzsteuer, dafür ITP (Art. 20 Uno 22 Ley 37/1992). Neubau vom Bauträger: 10 Prozent IVA (Art. 91 Uno 1 Nr. 7 Ley 37/1992), dazu AJD zwischen 0,5 und 1,5 Prozent je Region. Der Neubau ist damit auf der Steuerseite nicht billiger, nur anders besteuert.

Grundlage: Kaufnebenkosten Spanien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-26.

Häufige Fragen

Kann ich die Nebenkosten mitfinanzieren?

Die meisten Banken finanzieren nur den Kaufpreis, weil die Nebenkosten keinen beleihbaren Gegenwert schaffen. Sie sind deshalb der Teil, der aus Eigenkapital kommen muss.

Lässt sich die Steuer auf den Erwerb senken?

In engen Grenzen, etwa indem bewegliches Zubehör im Vertrag getrennt ausgewiesen wird, soweit das der Wahrheit entspricht. Ein zu hoch angesetzter Anteil fällt bei einer Prüfung auf und kostet mehr, als er spart.

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