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Frankreich · Sarlat-la-Canéda

Den Energieausweis in Sarlat-la-Canéda lesen und verstehen

Der Energieausweis ist das einzige Papier, das ein Verkäufer schon bei der Anzeige vorlegen muss. Gelesen wird er selten, dabei steht darin, was das Haus im Betrieb kostet und was Sie nach dem Kauf tun müssen.

Bedarf oder Verbrauch: der Unterschied entscheidet alles

Es gibt zwei Arten, und sie sagen Verschiedenes. Die eine rechnet, was das Gebäude bei normierter Nutzung brauchen würde. Die andere misst, was die bisherigen Bewohner tatsächlich verbraucht haben. Ein sparsamer Vormieter macht ein schlechtes Haus auf dem Papier gut.

Der bedarfsorientierte Ausweis

Er bewertet die Substanz: Dämmung, Fenster, Heizung. Für einen Käufer ist er der aussagekräftigere, weil er unabhängig davon ist, wer vorher darin gewohnt hat.

Der verbrauchsorientierte Ausweis

Er nimmt die Abrechnungen der letzten Jahre. Zwei Personen in einem großen Haus ergeben einen guten Wert, auch wenn das Haus schlecht gedämmt ist.

Wie lange er gilt

Der Ausweis hat eine feste Gültigkeitsdauer. Ist sie abgelaufen, ist er wertlos, und der Verkäufer muss einen neuen erstellen lassen, bevor die Anzeige online geht. Das Datum steht auf dem Deckblatt und wird fast nie geprüft.

Was nach dem Kauf auf Sie zukommt

Mehrere Länder knüpfen an schlechte Werte eine Pflicht: Bestimmte Bauteile sind nach dem Eigentümerwechsel binnen einer Frist zu ertüchtigen, alte Heizkessel dürfen nicht weiterbetrieben werden. Diese Pflicht trifft den Käufer, nicht den Verkäufer.

Was ein schlechter Wert praktisch bedeutet

Er kostet zweimal: im Betrieb und bei der Finanzierung. Mehrere Banken machen Konditionen inzwischen von der Energieklasse abhängig, und in einigen Ländern darf unterhalb einer bestimmten Klasse gar nicht mehr vermietet werden.

Was in der Stadt Sarlat-la-Canéda gilt

In der Altstadt von Sarlat-la-Canéda darf kein Gebäude eine Traufhöhe von 12 Metern überschreiten, gemessen in der Mitte der straßenseitigen Fassade oder ihrer einzelnen versetzten Abschnitte, etwa bei abschüssigen Straßen.

Grundlage: PSMV Sarlat-la-Canéda, Règlement écrit, Artikel US.10 Absatz 10.3; Secteur Sauvegardé, genehmigt per Décret vom 28.07.1989

Fassaden in der Altstadt von Sarlat-la-Canéda dürfen keine nachgeahmten Materialien zeigen, etwa falsche Ziegel, falschen Naturstein, falsches Fachwerk oder falschen Marmor, und sichtbarer Zementputz ist verboten. Der charakteristische Kalkstein der Fassaden darf nicht gestrichen oder bemalt werden.

Grundlage: PSMV Sarlat-la-Canéda, Règlement écrit, Artikel US.11 Absatz 11.1 und 11.2.16; Secteur Sauvegardé, genehmigt per Décret vom 28.07.1989

Dächer in der Altstadt von Sarlat-la-Canéda müssen bei Lauzen-, Flachziegel- oder Schieferdeckung eine Neigung von 60 Grad haben. Bürgerhäuser aus der Zeit vor dem 17. Jahrhundert müssen zwingend mit handwerklich gewonnenen Kalksteinplatten (Lauzen) fachgerecht gedeckt werden.

Grundlage: PSMV Sarlat-la-Canéda, Règlement écrit, Artikel US.11 Absatz 11.2.10; Secteur Sauvegardé, genehmigt per Décret vom 28.07.1989

Die Rechtslage in Frankreich

Der Energieausweis

Der Energieausweis (Diagnostic de Performance Énergétique, DPE) mit den Klassen A bis G ist beim Verkauf Pflicht und muss dem Käufer bereits ab der Anzeige vorliegen. Der DPE ist rechtlich verbindlich (opposable), der Käufer kann sich darauf berufen. ACHTUNG STICHTAG: Zum 01.01.2026 wurde die Berechnungsmethode selbst geändert (neuer Umrechnungsfaktor für Strom in Primärenergie), dadurch rutschen rund 850.000 Wohnungen ohne jede Sanierungsmaßnahme in eine bessere Klasse, vor allem von G auf F und von F auf E. Eine seither bessere Klasse muss also nicht auf echten Baumaßnahmen beruhen.

Was Sie nach dem Kauf sanieren müssen

Frankreich baut die energetisch schlechtesten Wohnungen (passoires thermiques) schrittweise aus dem Mietmarkt aus: Klasse G ist seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr vermietbar, Klasse F folgt 2028 und Klasse E 2034. Eine schlechte Klasse bedeutet für den Käufer, dass eine Vermietung ohne Sanierung bald oder schon jetzt untersagt ist. Beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder eines Gebäudes in Alleineigentum (NICHT bei einer Eigentumswohnung in einer copropriété) ist zudem ein Energieaudit (audit énergétique) Pflicht, seit 01.04.2023 für die Klassen F und G, seit 01.01.2025 zusätzlich für Klasse E. Das Auditdokument selbst gilt nur fünf Jahre, kürzer als der DPE.

Grundlage: Energierecht Frankreich. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-17.

Häufige Fragen

Muss der Verkäufer den Ausweis unaufgefordert zeigen?

Ja. Die Vorlagepflicht besteht spätestens bei der Besichtigung, und die Kennwerte müssen schon in der Anzeige stehen. Wer ihn erst beim Notartermin sieht, hat einen Anhaltspunkt dafür, wie der Rest der Unterlagen gepflegt ist.

Kann ich den Ausweis anzweifeln?

Er ist keine Zusicherung, sondern eine fachliche Einschätzung nach einem vorgegebenen Verfahren. Weicht die Wirklichkeit deutlich ab, ist das ein Hinweis auf einen Fehler bei der Erstellung, aber kein Mangel des Gebäudes.

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