Frankreich · Straßburg
Den Energieausweis in Straßburg lesen und verstehen
Der Energieausweis ist das einzige Papier, das ein Verkäufer schon bei der Anzeige vorlegen muss. Gelesen wird er selten, dabei steht darin, was das Haus im Betrieb kostet und was Sie nach dem Kauf tun müssen.
Bedarf oder Verbrauch: der Unterschied entscheidet alles
Es gibt zwei Arten, und sie sagen Verschiedenes. Die eine rechnet, was das Gebäude bei normierter Nutzung brauchen würde. Die andere misst, was die bisherigen Bewohner tatsächlich verbraucht haben. Ein sparsamer Vormieter macht ein schlechtes Haus auf dem Papier gut.
Der bedarfsorientierte Ausweis
Er bewertet die Substanz: Dämmung, Fenster, Heizung. Für einen Käufer ist er der aussagekräftigere, weil er unabhängig davon ist, wer vorher darin gewohnt hat.
Der verbrauchsorientierte Ausweis
Er nimmt die Abrechnungen der letzten Jahre. Zwei Personen in einem großen Haus ergeben einen guten Wert, auch wenn das Haus schlecht gedämmt ist.
Wie lange er gilt
Der Ausweis hat eine feste Gültigkeitsdauer. Ist sie abgelaufen, ist er wertlos, und der Verkäufer muss einen neuen erstellen lassen, bevor die Anzeige online geht. Das Datum steht auf dem Deckblatt und wird fast nie geprüft.
Was nach dem Kauf auf Sie zukommt
Mehrere Länder knüpfen an schlechte Werte eine Pflicht: Bestimmte Bauteile sind nach dem Eigentümerwechsel binnen einer Frist zu ertüchtigen, alte Heizkessel dürfen nicht weiterbetrieben werden. Diese Pflicht trifft den Käufer, nicht den Verkäufer.
Was ein schlechter Wert praktisch bedeutet
Er kostet zweimal: im Betrieb und bei der Finanzierung. Mehrere Banken machen Konditionen inzwischen von der Energieklasse abhängig, und in einigen Ländern darf unterhalb einer bestimmten Klasse gar nicht mehr vermietet werden.
Was in der Stadt Straßburg gilt
Für Neubauten in der Altstadt von Straßburg darf die Traufhöhe um höchstens ein Geschoss von den Nachbargebäuden abweichen, gemessen innerhalb von 20 Metern ab der Grenze zum öffentlichen Raum. Traufe und First orientieren sich an der Durchschnittshöhe der angrenzenden Gebäude, mit einer Toleranz von höchstens 0,50 Metern für den Sonderfall ganzer Geschosszahlen. Bei geschützten Gebäuden ist jede Aufstockung verboten, ihre Höhe bleibt unverändert erhalten.
Grundlage: Plan de Sauvegarde et de Mise en Valeur (PSMV) de Strasbourg, Règlement écrit, Artikel 3 Abschnitt IV; beschlossen per Präfektendekret vom 07.07.2023
Dächer in der Altstadt von Straßburg sind nach benannten Typen geregelt, jeder mit eigener Mindestneigung und eigenem Pflichtmaterial: Steildächer mit hohem Dachgeschoss brauchen mehr als 52 Grad Neigung und schuppenförmige Ziegel, andere Steildachformen mehr als 40 Grad und Schieferdeckung, und die für das Elsass typischen Mansarddächer verlangen für den unteren und oberen Dachabschnitt zwingend dasselbe Material bei einer Neigung zwischen 35 und 42 Grad.
Grundlage: PSMV Strasbourg, Règlement écrit, Artikel 4 Abschnitt I Ziffer 2.1.1; Altstadt Straßburg, beschlossen per Präfektendekret vom 07.07.2023
Fachwerk an Gebäuden in der Altstadt von Straßburg darf nur dann sichtbar bleiben, wenn es geschnitzten Zierrat, Gesimse oder Spuren alter Bemalung trägt. Schmuckloses Fachwerk muss dagegen verputzt bleiben und darf nicht freigelegt werden. Wird Fachwerk ersetzt, muss dasselbe Holz in gleicher Art und gleichem Profil verwendet werden, und ein Verputz auf Fachwerk oder Bruchsteinmauerwerk ist nur mit reinem Kalkmörtel erlaubt, hydraulischer Kalkmörtel ist auf diesem Untergrund ausdrücklich verboten.
Grundlage: PSMV Strasbourg, Règlement écrit, Artikel 4 Abschnitt I Ziffer 1.2.3 und 1.2.7; Altstadt Straßburg, beschlossen per Präfektendekret vom 07.07.2023
Die Rechtslage in Frankreich
Der Energieausweis
Der Energieausweis (Diagnostic de Performance Énergétique, DPE) mit den Klassen A bis G ist beim Verkauf Pflicht und muss dem Käufer bereits ab der Anzeige vorliegen. Der DPE ist rechtlich verbindlich (opposable), der Käufer kann sich darauf berufen. ACHTUNG STICHTAG: Zum 01.01.2026 wurde die Berechnungsmethode selbst geändert (neuer Umrechnungsfaktor für Strom in Primärenergie), dadurch rutschen rund 850.000 Wohnungen ohne jede Sanierungsmaßnahme in eine bessere Klasse, vor allem von G auf F und von F auf E. Eine seither bessere Klasse muss also nicht auf echten Baumaßnahmen beruhen.
Was Sie nach dem Kauf sanieren müssen
Frankreich baut die energetisch schlechtesten Wohnungen (passoires thermiques) schrittweise aus dem Mietmarkt aus: Klasse G ist seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr vermietbar, Klasse F folgt 2028 und Klasse E 2034. Eine schlechte Klasse bedeutet für den Käufer, dass eine Vermietung ohne Sanierung bald oder schon jetzt untersagt ist. Beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder eines Gebäudes in Alleineigentum (NICHT bei einer Eigentumswohnung in einer copropriété) ist zudem ein Energieaudit (audit énergétique) Pflicht, seit 01.04.2023 für die Klassen F und G, seit 01.01.2025 zusätzlich für Klasse E. Das Auditdokument selbst gilt nur fünf Jahre, kürzer als der DPE.
Grundlage: Energierecht Frankreich. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-17.
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer den Ausweis unaufgefordert zeigen?
Ja. Die Vorlagepflicht besteht spätestens bei der Besichtigung, und die Kennwerte müssen schon in der Anzeige stehen. Wer ihn erst beim Notartermin sieht, hat einen Anhaltspunkt dafür, wie der Rest der Unterlagen gepflegt ist.
Kann ich den Ausweis anzweifeln?
Er ist keine Zusicherung, sondern eine fachliche Einschätzung nach einem vorgegebenen Verfahren. Weicht die Wirklichkeit deutlich ab, ist das ein Hinweis auf einen Fehler bei der Erstellung, aber kein Mangel des Gebäudes.
Weiter
- Was Sie in Straßburg vor dem Kauf prüfen sollten
- Kaufnebenkosten in Straßburg
- Die Eigentümergemeinschaft in Straßburg prüfen
- Wegerecht, Wohnrecht und andere Lasten in Straßburg prüfen
- Einen Bau ohne Genehmigung in Straßburg erkennen
- Altlasten in Straßburg prüfen
- Widmung und Schutzgebiete in Straßburg prüfen
- Alle Themen in der Stadt Straßburg
- Den Energieausweis lesen und verstehen
- Alle Orte in dieser Übersicht
- Zurück zur Übersicht für diese Rolle
Bereit, eine Immobilie zu prüfen?
In wenigen Minuten haben Sie einen vollständigen, vorsichtig gerechneten Bericht als PDF. Kein Termin, kein Papierkram.
Im Testbetrieb kostenlos. Danach 29,99 € je Bericht inkl. USt, ohne Abo.
Sie wollen Ihre eigene Immobilie bewerten? Hier entlang.
Auf dem Laufenden bleiben
Wir schreiben selten und nur, wenn es wirklich hilfreich ist: neue Funktionen, Markt-Einordnungen, Tipps rund um Kauf, Verkauf und Miete.