Glossar · Vermietung und Rendite
Betriebskosten
Die laufenden Kosten eines Gebäudes wie Wasser, Müll, Hausreinigung, Versicherung und Hausverwaltung, zusätzlich zur Nettomiete.
Welche davon ein Vermieter auf den Mieter umlegen darf, regelt jedes Land selbst. Inserate nennen oft nur die Summe mit Miete, die Aufteilung fehlt. Auffällig hohe Betriebskosten sind ein Warnsignal, etwa für eine teure Hausverwaltung oder ein schlecht gedämmtes Haus.
Wo es im Bericht steht
Betriebskosten stehen im Bericht bei der Mietprüfung, getrennt von der Nettomiete, und auffällig hohe Betriebskosten als Warnsignal. Beispielbericht ansehen →

Häufige Fragen dazu
Welche Betriebskosten darf der Vermieter umlegen?
Das regelt jedes Land selbst. Die Seite Betriebskosten zeigt je Land, was umlagefähig ist und was der Vermieter selbst trägt.
Verwandte Begriffe im Lexikon
Stand: 2026-09-15