Dänemark · Ærøskøbing
Altlasten in Ærøskøbing prüfen
Die Sanierungspflicht trifft in fast allen Rechtsordnungen auch den, der das Grundstück später kauft, und nicht nur den, der es verunreinigt hat.
Wo Verdachtsflächen verzeichnet sind
Es gibt dafür ein Register, und es ist in aller Regel einsehbar. Ein Blick hinein kostet wenig und beantwortet die Frage, die kein Verkäufer gern stellt.
Was einen Verdacht begründet
Die frühere Nutzung. Eine Tankstelle, eine Reinigung, eine Werkstatt, eine Aufschüttung unbekannter Herkunft, eine Deponie in der Nähe. Auch ein alter Heizöltank im Garten reicht.
Wer zahlt
Hier liegt der teuerste Punkt: Die Behörde wendet sich an den, der greifbar ist, und das ist der aktuelle Eigentümer. Ob er den Verursacher in Regress nehmen kann, ist seine Sache und dauert Jahre.
Was das für den Preis bedeutet
Ein bestätigter Verdacht macht ein Grundstück schwer finanzierbar und schwer verkäuflich. Beides zusammen drückt den Wert stärker als die reinen Sanierungskosten.
Was in der Stadt Ærøskøbing gilt
Im Zentrumsbereich der Altstadt von Ærøskøbing darf ein Neubau höchstens anderthalb Geschosse und höchstens 8,5 Meter Gebäudehöhe haben, gemessen gegenüber dem umgebenden Gelände; die Bebauungsdichte des einzelnen Grundstücks darf 70 Prozent nicht überschreiten.
Grundlage: Lokalplan 9-9B, Ærø Kommune, Paragraf 7 Absatz 2 (Delområde I); beschlossen von der Kommunalbestyrelse am 17.08.2016
Die Rechtslage in Dänemark
Wo Altlasten verzeichnet sind
Die fünf Regionen kartieren Grundstücke auf Wissensstufe 1 (V1, Verdacht) und Wissensstufe 2 (V2, nachgewiesene Verunreinigung).
Wer dafür haftet
Es gilt das Verursacherprinzip. Der Eigentümer oder Käufer haftet grundsätzlich nicht für die Sanierung; die Region trägt sie oft, allerdings nach einer Umweltpriorisierung, die eine lange Wartezeit bedeuten kann. Wer ein auf V1 oder V2 kartiertes Grundstück kauft, muss mit Nutzungs- und Baubeschränkungen und Wertverlust rechnen. Ein unwissender Käufer kann über die Værditabsordning eine vorgezogene Sanierung gegen einen Eigenanteil von bis zu 40.000 Kronen beantragen, allerdings nur, wenn die Immobilie schon am 18. November 1992 zu Wohnzwecken ganzjährig genutzt wurde und das bis heute noch ist.
Grundlage: Altlasten Dänemark. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-19.
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer einen Verdacht nennen?
Ja, wenn er davon weiß. Ein bekannter Altlastenverdacht ist ein Umstand, der offenbart werden muss, und ein Verschweigen trägt kein Haftungsausschluss.
Reicht ein Blick ins Register?
Als erster Schritt ja. Ein leeres Register heißt aber nur, dass nichts bekannt ist, nicht dass nichts da ist. Bei einer verdächtigen Vornutzung ersetzt es keine Bodenuntersuchung.
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