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Slowakei · Kremnica

Wegerecht, Wohnrecht und andere Lasten in Kremnica prüfen

Ein Grundstück kann Rechte tragen, die jemand anderem gehören. Sie stehen in einem Register, nicht im Exposé, und sie gehen auf den Käufer über.

Was überhaupt auf einem Grundstück liegen kann

Das Recht eines Nachbarn, über Ihren Grund zu fahren. Das Recht einer Person, bis an ihr Lebensende in einem Teil des Hauses zu wohnen. Das Recht eines Versorgers, eine Leitung zu unterhalten. Jedes davon mindert den Wert, und keines sieht man bei der Besichtigung.

Wo sie stehen und wo nicht

Die meisten stehen im Grundbuch oder im Eigentumsregister des Landes. Manche wirken auch ohne Eintragung, etwa wenn sie über lange Zeit ausgeübt wurden. Genau die sind die gefährlichen, weil ein sauberer Registerauszug sie nicht zeigt.

Eingetragene Lasten

Sie stehen in der Abteilung für Belastungen. Wer den Auszug liest, sieht sie, und wer ihn nicht liest, kauft sie mit.

Nicht eingetragene Nutzungen

Ein Weg, den der Nachbar seit dreißig Jahren benutzt, kann auch ohne Eintragung ein Recht begründen. Achten Sie auf sichtbare Spuren einer Nutzung durch andere.

Was ein Wohnrecht auf Lebenszeit wert ist

Es senkt den Wert erheblich, und zwar berechenbar: nach der statistischen Lebenserwartung der berechtigten Person und dem Mietwert des betroffenen Teils. Wer ein Objekt mit Wohnrecht zum vollen Preis kauft, zahlt zweimal.

Ob sie sich löschen lassen

Nur mit Zustimmung des Berechtigten, und die kostet in aller Regel Geld. Rechnen Sie nicht damit, dass sich das nach dem Kauf klären lässt: Die Verhandlungsposition ist danach schlechter als davor.

Was in der Stadt Kremnica gilt

Auf der Baulücke der ehemaligen Busstation in Kremnica, nahe den Bürgerhäusern Nummer 13 und 14 am Štefánikovo námestie, sind Neubauten nur als straßenbegleitende, nahezu geschlossene Reihenbebauung mit höchstens einem Erdgeschoss, alternativ eineinhalb Geschossen, zulässig, baulich von den Stadtmauern getrennt.

Grundlage: Zásady ochrany Pamiatkovej rezervácie Kremnica a Pamiatkovej zóny 'Územie banských diel v okolí Kremnice', Krajský pamiatkový úrad Banská Bystrica (2003), Abschnitt IV-4.3.3.1, Rezervná plocha R4, gültig seit 2003 laut Protokoll KPUBB-2014/11173-1/36225/KLA vom 05.06.2014

Die Rechtslage in der Slowakei

Welche Lasten es gibt

vecné bremená (Servitute) wie das Wegerecht, dazu Leitungsrechte und das gerichtlich bestellbare Zugangsrecht für ein Bauwerk, dem der Zugang nicht anders gesichert werden kann (§ 151o ods. 3 Občiansky zákonník). Das Recht aus der Last hängt entweder am Eigentum an einem Grundstück oder an einer bestimmten Person (§ 151n ods. 1); wer aus der Last eine fremde Sache nutzt, trägt die Erhaltungskosten anteilig mit (§ 151n ods. 3), und eine nur persönliche Last endet spätestens mit dem Tod des Berechtigten (§ 151p ods. 4).

Ob sie den Käufer binden

Die mit dem Eigentum verbundene Last geht mit dem Eigentum auf den Erwerber über, die nur einer Person zustehende nicht (§ 151n ods. 1 und 2 Občiansky zákonník). Vertraglich bestellt entsteht die Last erst mit dem vklad, der Eintragung in den kataster nehnuteľností: Rechte an Immobilien aus Vertrag entstehen, ändern sich und erlöschen erst mit dem vklad (§ 28 ods. 2 katastrálny zákon), systemweit wie das Eigentum selbst (§ 133 ods. 2 Občiansky zákonník). Daneben kann dasselbe Recht aber ganz ohne Eintragung entstehen: Die Slowakei kennt die Ersitzung von Dienstbarkeiten ausdrücklich, wer das Recht zehn Jahre lang als berechtigter Inhaber ausübt, erwirbt es durch vydržanie (§ 151o ods. 1 in Verbindung mit § 134 Občiansky zákonník, die Zeit des Rechtsvorgängers zählt mit). Das Katastralgesetz vermerkt ersessene, gesetzliche und behördlich begründete Rechte nur durch den záznam, einen Vermerk ohne jede Wirkung auf die Entstehung (§§ 5 ods. 2 und 34 ods. 1 katastrálny zákon). Eine ersessene Last steht deshalb in keinem Auszug, solange niemand den Vermerk beantragt hat, und bindet den Käufer trotzdem, weil sie am Grundstück hängt (§ 151n ods. 2 Občiansky zákonník).

Grundlage: Dienstbarkeiten Slowakei. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-20.

Häufige Fragen

Muss der Verkäufer Lasten offenlegen?

Ja, soweit sie für Ihre Entscheidung wesentlich sind. Da sie meist eingetragen sind, hilft ihm ein Verschweigen ohnehin nicht: Sie können den Auszug selbst anfordern, und das sollten Sie vor jeder Unterschrift tun.

Gilt ein Wegerecht auch gegen mich als neuen Eigentümer?

In aller Regel ja. Eingetragene Lasten binden jeden Eigentümer, nicht nur den, der sie eingeräumt hat. Genau dafür sind sie eingetragen.

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