Liechtenstein · Malbun
Altlasten in Malbun prüfen
Die Sanierungspflicht trifft in fast allen Rechtsordnungen auch den, der das Grundstück später kauft, und nicht nur den, der es verunreinigt hat.
Wo Verdachtsflächen verzeichnet sind
Es gibt dafür ein Register, und es ist in aller Regel einsehbar. Ein Blick hinein kostet wenig und beantwortet die Frage, die kein Verkäufer gern stellt.
Was einen Verdacht begründet
Die frühere Nutzung. Eine Tankstelle, eine Reinigung, eine Werkstatt, eine Aufschüttung unbekannter Herkunft, eine Deponie in der Nähe. Auch ein alter Heizöltank im Garten reicht.
Wer zahlt
Hier liegt der teuerste Punkt: Die Behörde wendet sich an den, der greifbar ist, und das ist der aktuelle Eigentümer. Ob er den Verursacher in Regress nehmen kann, ist seine Sache und dauert Jahre.
Was das für den Preis bedeutet
Ein bestätigter Verdacht macht ein Grundstück schwer finanzierbar und schwer verkäuflich. Beides zusammen drückt den Wert stärker als die reinen Sanierungskosten.
Was in der Stadt Malbun gilt
Malbun gehört neben Steg zu den einzigen beiden Orten Liechtensteins, an denen künstliche Beschneiungsanlagen überhaupt zulässig sind. Im übrigen Land ist Kunstschnee baurechtlich ausgeschlossen. Strom- und Wasserleitungen für die Anlagen müssen unterirdisch verlegt werden, und ihre Errichtung braucht eine eigene Baubewilligung.
Grundlage: Baugesetz (BauG) vom 11. Dezember 2008, LGBl. 2009 Nr. 44, Art. 66 Abs. 1 und Art. 72 Bst. k (Fassung 01.01.2019)
Der Betrieb der Beschneiungsanlagen in Malbun ist eng befristet: erlaubt nur zwischen dem 1. November und dem 1. März, nur auf gefrorenem Boden, chemische und biologische Zusätze sind verboten. Jeder Betreiber muss jährlich eine Energie- und Wasserbilanz erstellen, die die Regierung veröffentlicht.
Grundlage: Baugesetz (BauG), Art. 66 Abs. 4
Die Rechtslage in Liechtenstein
Wo Altlasten verzeichnet sind
Das Amt für Umweltschutz führt einen Kataster der belasteten Standorte, der nach Art. 54 Abs. 2 USG öffentlich zugänglich zu machen ist. Ein Eintrag entsteht nicht heimlich: Der Inhaber wird vorher angehört und kann Stellung nehmen und Abklärungen durchführen (Art. 5 AltlV).
Wer dafür haftet
Es gilt das Verursacherprinzip (Art. 2 USG). Sind mehrere Verursacher beteiligt, trägt in erster Linie die Kosten, wer die Massnahmen durch sein Verhalten verursacht hat. Der blosse Standortinhaber, also auch ein Käufer, der die Altlast nicht selbst verursacht hat, trägt keine Kosten, wenn er bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt von der Belastung keine Kenntnis haben konnte (Art. 55 Abs. 2 Satz 3 USG); im Umkehrschluss haftet er, wenn er die Belastung kannte oder bei gebotener Sorgfalt hätte kennen müssen. Weil der Kataster öffentlich ist, gehört seine Abfrage zur gebotenen Sorgfalt: Wer vor dem Kauf nicht nachsieht, kann sich später schwer darauf berufen, er habe nichts wissen können.
Grundlage: Altlasten Liechtenstein. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-13.
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer einen Verdacht nennen?
Ja, wenn er davon weiß. Ein bekannter Altlastenverdacht ist ein Umstand, der offenbart werden muss, und ein Verschweigen trägt kein Haftungsausschluss.
Reicht ein Blick ins Register?
Als erster Schritt ja. Ein leeres Register heißt aber nur, dass nichts bekannt ist, nicht dass nichts da ist. Bei einer verdächtigen Vornutzung ersetzt es keine Bodenuntersuchung.
Weiter
- Was Sie in Malbun vor dem Kauf prüfen sollten
- Kaufnebenkosten in Malbun
- Den Energieausweis in Malbun lesen und verstehen
- Die Eigentümergemeinschaft in Malbun prüfen
- Wegerecht, Wohnrecht und andere Lasten in Malbun prüfen
- Einen Bau ohne Genehmigung in Malbun erkennen
- Widmung und Schutzgebiete in Malbun prüfen
- Alle Themen in der Stadt Malbun
- Altlasten prüfen
- Alle Orte in dieser Übersicht
- Zurück zur Übersicht für diese Rolle
Bereit, eine Immobilie zu prüfen?
In wenigen Minuten haben Sie einen vollständigen, vorsichtig gerechneten Bericht als PDF. Kein Termin, kein Papierkram.
Im Testbetrieb kostenlos. Danach 29,99 € je Bericht inkl. USt, ohne Abo.
Sie wollen Ihre eigene Immobilie bewerten? Hier entlang.
Auf dem Laufenden bleiben
Wir schreiben selten und nur, wenn es wirklich hilfreich ist: neue Funktionen, Markt-Einordnungen, Tipps rund um Kauf, Verkauf und Miete.