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Liechtenstein · Malbun

Kaufnebenkosten in Malbun

Die Nebenkosten entscheiden mit darüber, ob eine Finanzierung aufgeht, denn sie sind in der Regel nicht beleihbar und müssen aus Eigenkapital kommen.

Die Posten, die feststehen

Ein Teil der Nebenkosten ist gesetzlich festgelegt oder folgt einem amtlichen Tarif. Über diesen Teil lässt sich nicht verhandeln, er lässt sich nur genau berechnen. Dazu gehören je nach Land die Steuer auf den Erwerb, die Eintragung im Register und die Gebühr der beurkundenden Stelle.

Die Posten, über die verhandelt wird

Der andere Teil ist frei vereinbart, allen voran die Vergütung des Vermittlers. Wer sie trägt und in welchem Verhältnis, ist in mehreren Ländern in den letzten Jahren geändert worden.

Die Vergütung des Vermittlers

Sie ist der größte verhandelbare Posten. Mehrere Länder haben in den letzten Jahren festgelegt, dass sie zu teilen ist oder dass sie zahlt, wer den Vermittler beauftragt hat. Wer den Vertrag vor der Besichtigung liest, weiß, welche Fassung für ihn gilt.

Die Kosten der Finanzierung

Schätzkosten, Bereitstellungszinsen und die Eintragung der Sicherheit gehören zum Kauf, tauchen aber in keiner Nebenkostenübersicht des Vermittlers auf. Sie gehören trotzdem in die Rechnung, bevor eine Zusage gegeben wird.

Warum die regionale Ebene zählt

Mehrere Länder überlassen den Steuersatz der Region. Derselbe Kaufpreis kostet dann in zwei Regionen unterschiedlich viel Steuer, und der Unterschied ist groß genug, um eine Finanzierung zu kippen.

Was gern vergessen wird

Neben den vier großen Posten fallen regelmäßig an: die Kosten für die Löschung alter Eintragungen des Verkäufers, die Gebühr für die Eintragung der Finanzierung und, bei Wohnungen, die anteilige Zuführung zur Rücklage.

Was in der Stadt Malbun gilt

Malbun gehört neben Steg zu den einzigen beiden Orten Liechtensteins, an denen künstliche Beschneiungsanlagen überhaupt zulässig sind. Im übrigen Land ist Kunstschnee baurechtlich ausgeschlossen. Strom- und Wasserleitungen für die Anlagen müssen unterirdisch verlegt werden, und ihre Errichtung braucht eine eigene Baubewilligung.

Grundlage: Baugesetz (BauG) vom 11. Dezember 2008, LGBl. 2009 Nr. 44, Art. 66 Abs. 1 und Art. 72 Bst. k (Fassung 01.01.2019)

Der Betrieb der Beschneiungsanlagen in Malbun ist eng befristet: erlaubt nur zwischen dem 1. November und dem 1. März, nur auf gefrorenem Boden, chemische und biologische Zusätze sind verboten. Jeder Betreiber muss jährlich eine Energie- und Wasserbilanz erstellen, die die Regierung veröffentlicht.

Grundlage: Baugesetz (BauG), Art. 66 Abs. 4

Die Rechtslage in Liechtenstein

Worauf gerechnet wird

Keine Grunderwerbsteuer, deshalb ist die Frage hier nicht die Bemessungsgrundlage einer Erwerbsteuer, sondern die der Grundbuchgebühr: 6 Promille des Erwerbspreises, bei dessen Fehlen des Steuerschätzwertes.

Die einzelnen Posten

Grunderwerbsteuer / Handänderungssteuer (gesetzlich fest): Liechtenstein erhebt KEINE Grunderwerb- oder Handänderungssteuer. Art. 1 SteG zählt abschliessend auf, was das Gesetz erhebt (Vermögens- und Erwerbssteuer, Steuer nach dem Aufwand, Grundstücksgewinnsteuer, Ertragssteuer, Gründungsabgabe, Versicherungsprämienabgabe); eine Erwerbs- oder Handänderungssteuer steht nicht darunter. Eine kursierende Angabe von 6 plus 1 Prozent sind tatsächlich Luxemburgs Sätze, fälschlich auf Liechtenstein übertragen. Grundbuchgebühr (amtlicher Tarif): 6 Promille (0,6 Prozent) des Erwerbspreises, bei dessen Fehlen des Steuerschätzwertes, mindestens jedoch 200 Franken. Bei Erwerb im Zuge von Verlassenschaftsverfahren, Zwangsversteigerungen oder gerichtlichen Entscheidungen pauschal 200 Franken je Eintrag. Wird ein Pfandrecht errichtet, kommen zusätzlich 2 Promille der Pfandsumme dazu, mindestens 100 Franken. Kleinere amtliche Nebengebühren: Beglaubigung einer Unterschrift 10 Franken, Erstellung einer Anmeldung 50 Franken (100 bei umfangreicher Anmeldung). Maklerprovision (frei vereinbar): Liechtenstein hat kein eigenes Maklergesetz und keinen eigenen Mäklervertrag als Vertragstyp im Zivilrecht. Höhe, Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer und Fälligkeit sind reine Vertragssache.

Umsatzsteuer beim Erwerb

Liechtenstein wendet über den Zollvertrag von 1923 das schweizerische Mehrwertsteuergesetz an. Wie in der Schweiz ist der Verkauf einer Liegenschaft von der Mehrwertsteuer ausgenommen, mit Optionsmöglichkeit ausser bei privat genutzten Wohnliegenschaften. Aus der Zollunion abgeleitet, nicht eigens für Liechtenstein am Primärtext geprüft.

Grundlage: Kaufnebenkosten Liechtenstein. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-13.

Häufige Fragen

Kann ich die Nebenkosten mitfinanzieren?

Die meisten Banken finanzieren nur den Kaufpreis, weil die Nebenkosten keinen beleihbaren Gegenwert schaffen. Sie sind deshalb der Teil, der aus Eigenkapital kommen muss.

Lässt sich die Steuer auf den Erwerb senken?

In engen Grenzen, etwa indem bewegliches Zubehör im Vertrag getrennt ausgewiesen wird, soweit das der Wahrheit entspricht. Ein zu hoch angesetzter Anteil fällt bei einer Prüfung auf und kostet mehr, als er spart.

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