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Polen · Masowien

Altlasten in Masowien prüfen

Die Sanierungspflicht trifft in fast allen Rechtsordnungen auch den, der das Grundstück später kauft, und nicht nur den, der es verunreinigt hat.

Wo Verdachtsflächen verzeichnet sind

Es gibt dafür ein Register, und es ist in aller Regel einsehbar. Ein Blick hinein kostet wenig und beantwortet die Frage, die kein Verkäufer gern stellt.

Was einen Verdacht begründet

Die frühere Nutzung. Eine Tankstelle, eine Reinigung, eine Werkstatt, eine Aufschüttung unbekannter Herkunft, eine Deponie in der Nähe. Auch ein alter Heizöltank im Garten reicht.

Wer zahlt

Hier liegt der teuerste Punkt: Die Behörde wendet sich an den, der greifbar ist, und das ist der aktuelle Eigentümer. Ob er den Verursacher in Regress nehmen kann, ist seine Sache und dauert Jahre.

Was das für den Preis bedeutet

Ein bestätigter Verdacht macht ein Grundstück schwer finanzierbar und schwer verkäuflich. Beides zusammen drückt den Wert stärker als die reinen Sanierungskosten.

Was in der Woiwodschaft Masowien gilt

In Masowien gilt wie im ganzen Land: Eine Mieterhöhung ist nur mit dreimonatiger Ankündigung zum Monatsende zulässig. Steigt die Miete dadurch auf mehr als drei Prozent des Wiederbeschaffungswerts der Wohnung im Jahr, braucht es zusätzlich einen besonderen Grund. Diesen Wert je Quadratmeter legt aber nicht der Staat für ganz Polen fest, sondern der Wojewode für Masowien allein, jedes Jahr neu. In einer anderen Woiwodschaft gilt für eine sonst gleiche Wohnung ein anderer Wert.

Grundlage: Ustawa o ochronie praw lokatorów z 21.06.2001, Art. 8a

Die Rechtslage in Polen

Wo Altlasten verzeichnet sind

Der Regionale Direktor für Umweltschutz führt das rejestr historycznych zanieczyszczeń powierzchni ziemi, das Register historischer Bodenverunreinigungen.

Wer dafür haftet

Der Flächeninhaber (władający powierzchnią ziemi) muss die Remediation durchführen. Er entgeht der Haftung nur, wenn er nachweist, dass ein früherer Inhaber oder ein Dritter ohne sein Wissen und ohne seine Zustimmung verursacht hat. Der Käufer wird als neuer Inhaber grundsätzlich verantwortlich.

Grundlage: Altlasten Polen. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.

Häufige Fragen

Muss der Verkäufer einen Verdacht nennen?

Ja, wenn er davon weiß. Ein bekannter Altlastenverdacht ist ein Umstand, der offenbart werden muss, und ein Verschweigen trägt kein Haftungsausschluss.

Reicht ein Blick ins Register?

Als erster Schritt ja. Ein leeres Register heißt aber nur, dass nichts bekannt ist, nicht dass nichts da ist. Bei einer verdächtigen Vornutzung ersetzt es keine Bodenuntersuchung.

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