Polen · Masowien
Die Eigentümergemeinschaft in Masowien prüfen
Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft zwei Dinge: die Wohnung und einen Anteil an einer Gemeinschaft samt ihrer Vorgeschichte. Das zweite steht in keinem Exposé.
Was Sie außer der Wohnung noch erwerben
Sie treten in eine bestehende Gemeinschaft ein, mit allen Beschlüssen, die vor Ihnen gefasst wurden. Eine beschlossene, aber noch nicht bezahlte Sanierung wird zu Ihrer Zahlungspflicht, auch wenn der Beschluss Jahre vor Ihrem Kauf gefasst wurde.
Die drei Papiere, die den Unterschied machen
Nicht das Exposé entscheidet, sondern drei Unterlagen, die Sie ausdrücklich verlangen müssen. Bekommen Sie sie nicht, ist das selbst der Befund.
Die Protokolle der letzten Jahre
Darin steht, worüber gestritten wurde, was beschlossen und was vertagt wurde. Ein mehrfach vertagtes Dach ist ein Dach, das kaputt ist und für das niemand zahlen will.
Der Wirtschaftsplan
Er zeigt, was laufend zu zahlen ist und wie es sich verteilt. Vergleichen Sie den Betrag mit dem, was im Exposé als monatliche Belastung steht.
Der Stand der Rücklage
Eine dünne Rücklage bei einem alten Haus heißt: Die nächste größere Reparatur kommt als Sonderumlage, und die trifft den, der dann Eigentümer ist.
Woran Sie eine schlecht geführte Gemeinschaft erkennen
An drei Zeichen: Protokolle, die nicht herausgegeben werden. Eine Verwaltung, die seit Jahren nicht bestätigt wurde. Und eine monatliche Vorschreibung, die seit Jahren nicht gestiegen ist, obwohl alle Kosten gestiegen sind.
Was in der Woiwodschaft Masowien gilt
In Masowien gilt wie im ganzen Land: Eine Mieterhöhung ist nur mit dreimonatiger Ankündigung zum Monatsende zulässig. Steigt die Miete dadurch auf mehr als drei Prozent des Wiederbeschaffungswerts der Wohnung im Jahr, braucht es zusätzlich einen besonderen Grund. Diesen Wert je Quadratmeter legt aber nicht der Staat für ganz Polen fest, sondern der Wojewode für Masowien allein, jedes Jahr neu. In einer anderen Woiwodschaft gilt für eine sonst gleiche Wohnung ein anderer Wert.
Grundlage: Ustawa o ochronie praw lokatorów z 21.06.2001, Art. 8a
Die Rechtslage in Polen
Wie das Eigentum hier aufgeteilt ist
Das Wohnungseigentum (własność lokalu) verbindet das Sondereigentum an der Wohnung mit einem Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum.
Die Gemeinschaft und ihre Beschlüsse
Die wspólnota mieszkaniowa verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum durch einen zarząd oder zarządca und beschließt per uchwała.
Was laufend zu zahlen ist
Die Eigentümer zahlen Vorschüsse (zaliczki) auf die Verwaltungskosten. Ein fundusz remontowy für Instandhaltung ist nicht zwingend, sondern wird von den Eigentümern beschlossen.
Das Risiko, das auf den Erwerber übergeht
Rechte und Pflichten sind mit der Wohnung verbunden; der neue Eigentümer tritt in den bestehenden fundusz remontowy ein, und ein ausscheidender Eigentümer bekommt seine Beiträge nicht zurück. RÜCKSTÄNDE DES VOREIGENTÜMERS ERREICHEN DEN KÄUFER NICHT, und zwar deutlicher als in den meisten Nachbarländern: Die Gemeinschaft darf sie vom neuen Eigentümer nicht verlangen, weder gerichtlich noch über den Gerichtsvollzieher. Zu zahlen hat, wer im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Vorschreibung Eigentümer war. Mit der Übergabe der Sache gehen Nutzen und Lasten über, die SCHULDEN aber nicht; der Erwerber zahlt ab dem Tag, an dem ihm die Wohnung übergeben wurde. Es gibt weder ein gesetzliches Pfandrecht an der Wohnung noch einen Einbehalt beim Notar. Die einzige Ausnahme ist eine gewollte Schuldübernahme nach Art. 519 Kodeks cywilny, die die Zustimmung der Gemeinschaft braucht und deshalb nicht versehentlich passiert. Praktische Folge: Wer in Polen kauft, sollte offene Vorschüsse trotzdem kennen, aber aus einem anderen Grund als anderswo. Nicht weil er sie zahlen müsste, sondern weil eine überschuldete Gemeinschaft ihre Instandhaltung nicht finanzieren kann. Der Käufer sollte offene Vorschüsse und den Stand des fundusz vor dem Kauf prüfen. RECHERCHEUMFANG: über polnische Fachquellen zur Ustawa o własności lokali geprüft, nicht am Gesetzeswortlaut selbst.
Grundlage: Wohnungseigentum Polen. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-19.
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer mir die Protokolle geben?
Er muss aufklären, was für Ihre Entscheidung wesentlich ist, und eine beschlossene Sonderumlage gehört dazu. Die Protokolle selbst bekommen Sie über ihn oder über die Verwaltung. Weigert er sich, ist das ein Grund, nicht zu unterschreiben.
Hafte ich für Rückstände des Voreigentümers?
Das ist je nach Land verschieden geregelt und einer der teuersten Unterschiede überhaupt. In manchen Rechtsordnungen haftet die Wohnung selbst für offene Beiträge, unabhängig davon, wer sie verursacht hat.
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