Glossar · Recht und Vertrag
Erbpacht
Das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Haus zu besitzen, gegen eine laufende Gebühr und für eine begrenzte Zeit.
In Deutschland heißt es Erbbaurecht, in Österreich Baurecht. Das Gebäude gehört dem Käufer, der Boden nicht, und für ihn fällt ein jährlicher Zins an. Je näher das Ende der Laufzeit rückt, desto stärker sinkt der Wert, und Banken finanzieren oft nur mit Abschlag.
Wo es im Bericht steht
Erbpacht steht im Bericht im Kapitel Warnsignale, mit Schweregrad, und wirkt in der Bank-Analyse auf die Finanzierbarkeit. Beispielbericht ansehen →

Häufige Fragen dazu
Was passiert am Ende der Erbpacht?
Das regelt der Vertrag. Oft fällt das Gebäude gegen eine Entschädigung an den Grundeigentümer, oder die Laufzeit wird zu neuen Bedingungen verlängert.
Verwandte Begriffe im Lexikon
Stand: 2026-09-15