Glossar · Recht und Vertrag
Dienstbarkeit
Ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das einem anderen erlaubt, ein fremdes Grundstück auf bestimmte Weise zu nutzen.
Typisch sind Wegerecht, Leitungsrecht, Wohnrecht und Nießbrauch oder Fruchtgenuss. Die Dienstbarkeit bleibt beim Verkauf bestehen und geht auf den Käufer über. Sie kann den Wert deutlich senken, weil sie die Nutzung dauerhaft einschränkt.
Wo es im Bericht steht
Dienstbarkeiten stehen im Bericht, wenn ein Grundbuchauszug hochgeladen wird; die Regeln je Land zeigt die Seite Dienstbarkeiten. Beispielbericht ansehen →

Häufige Fragen dazu
Verschwindet ein Wohnrecht beim Verkauf?
Nein. Es steht im Grundbuch und bindet auch den neuen Eigentümer, bis der Berechtigte verzichtet oder das Recht endet.
Verwandte Begriffe im Lexikon
Stand: 2026-09-15