Glossar · Recht und Vertrag
Grundbuchauszug
Der amtliche Auszug aus dem Grundbuch, der Eigentümer, Lasten und Pfandrechte eines Grundstücks zeigt.
Er beantwortet drei Fragen: wem das Grundstück gehört, was darauf lastet und wer Rechte daran hat. In manchen Ländern bekommt ihn nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist. Vor einem Kauf besorgt ihn meist der Verkäufer oder der Notar.
Wo es im Bericht steht
Scan my Home ruft keinen Grundbuchauszug ab; wer ihn bei der Komplett-Einschätzung hochlädt, bekommt Lasten, Pfandrechte und Dienstbarkeiten ausgewertet. Beispielbericht ansehen →

Häufige Fragen dazu
Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern?
Das regelt jedes Land. In manchen ist das Grundbuch öffentlich, in anderen braucht es ein berechtigtes Interesse, etwa als Eigentümer, Notar oder Bank.
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Stand: 2026-09-15