Glossar · Recht und Vertrag
Vorkaufsrecht
Das Recht, in einen fertigen Kaufvertrag einzutreten und das Grundstück zu denselben Bedingungen selbst zu kaufen.
Es kann einer Gemeinde, einem Mieter, einem Miteigentümer oder einem Nachbarn zustehen und ergibt sich aus Gesetz oder Grundbuch. Übt der Berechtigte es aus, geht der ursprüngliche Käufer leer aus. Deshalb gehört die Frage vor die Unterschrift, nicht danach.
Wo es im Bericht steht
Wann ein gesetzliches Vorkaufsrecht greift, steht je Land auf der Seite Widmung. Beispielbericht ansehen →

Häufige Fragen dazu
Ist ein Vorkaufsrecht eine Enteignung?
Nein. Es lässt einen Kauf platzen, bevor er wirkt, und der Berechtigte zahlt denselben Preis wie der Käufer.
Verwandte Begriffe im Lexikon
Stand: 2026-09-15