Glossar · Recht und Vertrag
Mängelhaftung
Die Pflicht des Verkäufers, für Mängel einzustehen, die beim Verkauf schon vorhanden waren.
Wie lange sie gilt und ob sie ausgeschlossen werden darf, regelt jedes Land selbst. Beim privaten Verkauf wird sie oft vertraglich ausgeschlossen, meist aber nicht für Mängel, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat. Wer einen Mangel entdeckt, muss ihn in vielen Ländern innerhalb einer Frist rügen.
Wo es im Bericht steht
Frist und Grenzen der Mängelhaftung stehen je Land auf der Seite Mängelhaftung, mit einem Rechner für die Rügefrist. Beispielbericht ansehen →

Häufige Fragen dazu
Gilt gekauft wie gesehen immer?
Nein. Ein Ausschluss schützt den Verkäufer in der Regel nicht, wenn er einen Mangel kannte und verschwiegen hat.
Verwandte Begriffe im Lexikon
Stand: 2026-09-15