Frankreich · Île-de-France
Einen Bau ohne Genehmigung in der Île-de-France erkennen
Der Beseitigungsauftrag trifft nicht den, der gebaut hat, sondern den, dem das Gebäude gehört. Nach dem Kauf sind das Sie.
Die Probe, die zehn Minuten dauert
Legen Sie den genehmigten Plan neben das, was Sie sehen. Ein Wintergarten, ein ausgebautes Dachgeschoss, eine überdachte Terrasse, eine zusätzliche Wohneinheit im Keller: Wenn es im Plan fehlt, ist die Frage nicht, ob es schön ist, sondern ob es genehmigt war.
Was ohne Genehmigung droht
Die Behörde kann die Nutzung untersagen und den Rückbau anordnen. Ob sie das nach Jahren noch darf, ist je nach Land verschieden, und das ist der wichtigste Unterschied überhaupt.
Wo die Verfolgung nicht endet
Dann bleibt das Risiko dauerhaft am Gebäude hängen, unabhängig davon, wie lange der Bau schon steht und wie viele Eigentümer es seither gab.
Wo eine Frist läuft
Nach ihrem Ablauf kann nicht mehr eingeschritten werden. Und hier der häufigste Irrtum: Der Bau wird dadurch nicht rechtmäßig, er wird nur geduldet. Für eine Bank und für den nächsten Käufer bleibt er ein Mangel.
Warum das die Finanzierung berührt
Eine Bank bewertet, was genehmigt ist. Fläche, die es rechtlich nicht gibt, zählt nicht mit. Wer für 120 Quadratmeter finanziert und nur 90 genehmigt sind, bekommt weniger Kredit, als er gerechnet hat.
Was in der Region Île-de-France gilt
Über dem örtlichen Bebauungsplan liegt hier eine zusätzliche Ebene, die es in keiner anderen französischen Region gibt: ein regionaler Richtplan mit eigenen Regelungskarten. Die kommunalen Pläne müssen mit ihm vereinbar sein. Wer nur den örtlichen Plan liest, sieht deshalb nicht die ganze Lage: Der Plan seiner Gemeinde kann noch alt sein und muss innerhalb einer Frist an den regionalen angepasst werden.
Grundlage: Art. L. 123-1 ff. Code de l'urbanisme (schéma directeur de la région d'Île-de-France); die geltende Fassung wurde durch Dekret Nr. 2025-517 vom 10.06.2025 genehmigt
Auf Büros, Geschäfts- und Lagerflächen samt der dazugehörigen Stellplätze wird hier eine jährliche Steuer erhoben, die es sonst nirgends in Frankreich gibt. Sie trifft den Eigentümer, nicht den Nutzer, und sie hängt an der Fläche und der Lage, nicht am Ertrag. Wer eine gemischt genutzte Immobilie kauft, sollte sie vor dem Kauf einrechnen.
Grundlage: Art. 231 ter Code général des impôts, ausdrücklich beschränkt auf die Region Île-de-France
Die Rechtslage in Frankreich
Wann eine Genehmigung nötig ist
Neue Bauten über 20 m² Grund- oder Geschossfläche brauchen ein Permis de construire, kleinere von 5 bis 20 m² eine Déclaration préalable. Nach Fertigstellung ist die Déclaration attestant l'achèvement et la conformité des travaux (DAACT) einzureichen.
Was bei einem Bau ohne Genehmigung droht
Bauen ohne die nötige Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Code de l'urbanisme; sie kann bis zu zehn Jahre verfolgt werden und Abriss sowie eine Geldbuße von bis zu 6.000 Euro je Quadratmeter nach sich ziehen. Eine nachträgliche Regularisierung durch einen Bauantrag ist möglich, aber nicht garantiert.
Grundlage: Baurecht Frankreich. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.
Häufige Fragen
Kann ich das nachträglich genehmigen lassen?
Oft ja, aber es dauert und es kostet, und es geht nur, wenn der Bau nach heutigem Recht überhaupt zulässig wäre. Ist er es nicht, bleibt nur der Rückbau.
Haftet der Verkäufer dafür?
Wenn er es wusste und verschwiegen hat, ja, und daran ändert auch ein vereinbarter Haftungsausschluss nichts. Das Problem ist der Nachweis. Deshalb gehört die Prüfung vor die Unterschrift und nicht danach.
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