Frankreich · Île-de-France
Die Eigentümergemeinschaft in der Île-de-France prüfen
Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft zwei Dinge: die Wohnung und einen Anteil an einer Gemeinschaft samt ihrer Vorgeschichte. Das zweite steht in keinem Exposé.
Was Sie außer der Wohnung noch erwerben
Sie treten in eine bestehende Gemeinschaft ein, mit allen Beschlüssen, die vor Ihnen gefasst wurden. Eine beschlossene, aber noch nicht bezahlte Sanierung wird zu Ihrer Zahlungspflicht, auch wenn der Beschluss Jahre vor Ihrem Kauf gefasst wurde.
Die drei Papiere, die den Unterschied machen
Nicht das Exposé entscheidet, sondern drei Unterlagen, die Sie ausdrücklich verlangen müssen. Bekommen Sie sie nicht, ist das selbst der Befund.
Die Protokolle der letzten Jahre
Darin steht, worüber gestritten wurde, was beschlossen und was vertagt wurde. Ein mehrfach vertagtes Dach ist ein Dach, das kaputt ist und für das niemand zahlen will.
Der Wirtschaftsplan
Er zeigt, was laufend zu zahlen ist und wie es sich verteilt. Vergleichen Sie den Betrag mit dem, was im Exposé als monatliche Belastung steht.
Der Stand der Rücklage
Eine dünne Rücklage bei einem alten Haus heißt: Die nächste größere Reparatur kommt als Sonderumlage, und die trifft den, der dann Eigentümer ist.
Woran Sie eine schlecht geführte Gemeinschaft erkennen
An drei Zeichen: Protokolle, die nicht herausgegeben werden. Eine Verwaltung, die seit Jahren nicht bestätigt wurde. Und eine monatliche Vorschreibung, die seit Jahren nicht gestiegen ist, obwohl alle Kosten gestiegen sind.
Was in der Region Île-de-France gilt
Über dem örtlichen Bebauungsplan liegt hier eine zusätzliche Ebene, die es in keiner anderen französischen Region gibt: ein regionaler Richtplan mit eigenen Regelungskarten. Die kommunalen Pläne müssen mit ihm vereinbar sein. Wer nur den örtlichen Plan liest, sieht deshalb nicht die ganze Lage: Der Plan seiner Gemeinde kann noch alt sein und muss innerhalb einer Frist an den regionalen angepasst werden.
Grundlage: Art. L. 123-1 ff. Code de l'urbanisme (schéma directeur de la région d'Île-de-France); die geltende Fassung wurde durch Dekret Nr. 2025-517 vom 10.06.2025 genehmigt
Auf Büros, Geschäfts- und Lagerflächen samt der dazugehörigen Stellplätze wird hier eine jährliche Steuer erhoben, die es sonst nirgends in Frankreich gibt. Sie trifft den Eigentümer, nicht den Nutzer, und sie hängt an der Fläche und der Lage, nicht am Ertrag. Wer eine gemischt genutzte Immobilie kauft, sollte sie vor dem Kauf einrechnen.
Grundlage: Art. 231 ter Code général des impôts, ausdrücklich beschränkt auf die Region Île-de-France
Die Rechtslage in Frankreich
Wie das Eigentum hier aufgeteilt ist
Die Copropriété teilt das Gebäude in private Lose (Wohnungen) und gemeinschaftliche Teile auf, die jedem Los als Quote (tantièmes) zugeordnet sind.
Die Gemeinschaft und ihre Beschlüsse
Das Syndicat des copropriétaires beschließt in der assemblée générale und wird von einem Syndic (Verwalter) geführt. Das règlement de copropriété regelt die Nutzung.
Was laufend zu zahlen ist
Die Eigentümer zahlen laufende charges de copropriété und in einen fonds de travaux ein. Er ist inzwischen für praktisch jede Wohnungseigentümergemeinschaft Pflicht, seit die frühere Ausnahme für Anlagen unter zehn Losen zum 1. Januar 2025 ausgelaufen ist, und beträgt jährlich mindestens 2,5 Prozent der geplanten Arbeiten, wenn ein mehrjähriger Arbeitsplan (plan pluriannuel de travaux) vorliegt, sonst mindestens 5 Prozent des Budgets. Die eingezahlten Beträge sind an das Los gebunden.
Das Risiko, das auf den Erwerber übergeht
Vor dem Kauf erstellt der Syndic den état daté, der die Schulden des Verkäufers und die künftigen Lasten des Käufers auflistet. Der fonds de travaux geht mit über und wird nicht zurückerstattet. Nach Artikel 20 kann das Syndicat den Kaufpreis blockieren, um offene Lasten des Verkäufers einzutreiben. Der Käufer sollte état daté und carnet d'entretien prüfen.
Grundlage: Wohnungseigentum Frankreich. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-17.
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer mir die Protokolle geben?
Er muss aufklären, was für Ihre Entscheidung wesentlich ist, und eine beschlossene Sonderumlage gehört dazu. Die Protokolle selbst bekommen Sie über ihn oder über die Verwaltung. Weigert er sich, ist das ein Grund, nicht zu unterschreiben.
Hafte ich für Rückstände des Voreigentümers?
Das ist je nach Land verschieden geregelt und einer der teuersten Unterschiede überhaupt. In manchen Rechtsordnungen haftet die Wohnung selbst für offene Beiträge, unabhängig davon, wer sie verursacht hat.
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