Island · Thingvellir
Altlasten in Thingvellir prüfen
Die Sanierungspflicht trifft in fast allen Rechtsordnungen auch den, der das Grundstück später kauft, und nicht nur den, der es verunreinigt hat.
Wo Verdachtsflächen verzeichnet sind
Es gibt dafür ein Register, und es ist in aller Regel einsehbar. Ein Blick hinein kostet wenig und beantwortet die Frage, die kein Verkäufer gern stellt.
Was einen Verdacht begründet
Die frühere Nutzung. Eine Tankstelle, eine Reinigung, eine Werkstatt, eine Aufschüttung unbekannter Herkunft, eine Deponie in der Nähe. Auch ein alter Heizöltank im Garten reicht.
Wer zahlt
Hier liegt der teuerste Punkt: Die Behörde wendet sich an den, der greifbar ist, und das ist der aktuelle Eigentümer. Ob er den Verursacher in Regress nehmen kann, ist seine Sache und dauert Jahre.
Was das für den Preis bedeutet
Ein bestätigter Verdacht macht ein Grundstück schwer finanzierbar und schwer verkäuflich. Beides zusammen drückt den Wert stärker als die reinen Sanierungskosten.
Was in der Stadt Thingvellir gilt
In Thingvellir darf niemand ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Thingvellir-Kommission graben oder ein Bauwerk errichten. Das Verbot nennt ausdrücklich Hausbauten, Wegebau, das Verlegen von Strom- und Telefonleitungen, Bohrungen nach Wasser und die Entnahme von Bodenmaterial. Die zuständige Gemeinde darf eine Baugenehmigung erst danach ausstellen.
Grundlage: Verordnung Nr. 848/2005 über den Nationalpark Thingvellir, Art. 9
Rund um den zu Thingvellir gehörenden See Þingvallavatn gilt ein eigenes Schutzgebiet: Siedlungen, Gewerbeflächen und Massentierhaltung, die das Wasser oder die Tierwelt gefährden könnten, dürfen dort nicht geplant werden. Jede Bau- oder Projektgenehmigung in diesem Gebiet muss Auflagen zum Schutz der Tierwelt und der Wasserqualität enthalten, bei größeren Vorhaben ist zusätzlich die Umweltbehörde zu hören.
Grundlage: Verordnung Nr. 650/2006 über den Schutz von Þingvallavatn, Art. 4 und Art. 9
Die Rechtslage in Island
Wo Altlasten verzeichnet sind
Die Umweltbehörde Umhverfisstofnun führt ein Register kontaminierter und kontaminationsverdächtiger Standorte, öffentlich auf ihrer Website und mindestens alle fünf Jahre aktualisiert (11. gr. Reglugerð um mengaðan jarðveg nr. 1400/2020). Dazu kommt eine gesonderte Erhebung historischer Altstandorte nach 15 Nutzungskategorien wie Industriebetrieb, Tankstelle, Deponie oder Kraftwerk (12. gr.).
Wer dafür haftet
Es gilt das Verursacherprinzip: Der Mengunarvaldur (Verursacher) haftet nach allgemeinem Schadensersatzrecht für den Schaden, der auf die Verunreinigung zurückgeht (7. gr. 2. mgr. Lög um hollustuhætti og mengunarvarnir nr. 7/1998). Bei Schliessung eines genehmigungspflichtigen Betriebs muss dessen Betreiber den Boden- und Grundwasserzustand bewerten und bei erheblicher Verunreinigung sanieren; diese Pflicht trifft den Betreiber, nicht automatisch einen späteren Käufer. Der Gesetzestext sagt zur Haftung des blossen Eigentümers, der die Altlast nicht selbst verursacht hat, an keiner Stelle ausdrücklich etwas, weder zusichernd noch ausschliessend. Für den Fall einer Altlast ohne greifbaren Verursacher (Orphan-Site) wurde keine gesetzliche Auffanghaftung gefunden; das ist ein Nicht-Fund bei der Recherche, keine positive gesetzliche Freistellung des Eigentümers.
Grundlage: Altlasten Island. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-13.
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer einen Verdacht nennen?
Ja, wenn er davon weiß. Ein bekannter Altlastenverdacht ist ein Umstand, der offenbart werden muss, und ein Verschweigen trägt kein Haftungsausschluss.
Reicht ein Blick ins Register?
Als erster Schritt ja. Ein leeres Register heißt aber nur, dass nichts bekannt ist, nicht dass nichts da ist. Bei einer verdächtigen Vornutzung ersetzt es keine Bodenuntersuchung.
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