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Island · Thingvellir

Wegerecht, Wohnrecht und andere Lasten in Thingvellir prüfen

Ein Grundstück kann Rechte tragen, die jemand anderem gehören. Sie stehen in einem Register, nicht im Exposé, und sie gehen auf den Käufer über.

Was überhaupt auf einem Grundstück liegen kann

Das Recht eines Nachbarn, über Ihren Grund zu fahren. Das Recht einer Person, bis an ihr Lebensende in einem Teil des Hauses zu wohnen. Das Recht eines Versorgers, eine Leitung zu unterhalten. Jedes davon mindert den Wert, und keines sieht man bei der Besichtigung.

Wo sie stehen und wo nicht

Die meisten stehen im Grundbuch oder im Eigentumsregister des Landes. Manche wirken auch ohne Eintragung, etwa wenn sie über lange Zeit ausgeübt wurden. Genau die sind die gefährlichen, weil ein sauberer Registerauszug sie nicht zeigt.

Eingetragene Lasten

Sie stehen in der Abteilung für Belastungen. Wer den Auszug liest, sieht sie, und wer ihn nicht liest, kauft sie mit.

Nicht eingetragene Nutzungen

Ein Weg, den der Nachbar seit dreißig Jahren benutzt, kann auch ohne Eintragung ein Recht begründen. Achten Sie auf sichtbare Spuren einer Nutzung durch andere.

Was ein Wohnrecht auf Lebenszeit wert ist

Es senkt den Wert erheblich, und zwar berechenbar: nach der statistischen Lebenserwartung der berechtigten Person und dem Mietwert des betroffenen Teils. Wer ein Objekt mit Wohnrecht zum vollen Preis kauft, zahlt zweimal.

Ob sie sich löschen lassen

Nur mit Zustimmung des Berechtigten, und die kostet in aller Regel Geld. Rechnen Sie nicht damit, dass sich das nach dem Kauf klären lässt: Die Verhandlungsposition ist danach schlechter als davor.

Was in der Stadt Thingvellir gilt

In Thingvellir darf niemand ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Thingvellir-Kommission graben oder ein Bauwerk errichten. Das Verbot nennt ausdrücklich Hausbauten, Wegebau, das Verlegen von Strom- und Telefonleitungen, Bohrungen nach Wasser und die Entnahme von Bodenmaterial. Die zuständige Gemeinde darf eine Baugenehmigung erst danach ausstellen.

Grundlage: Verordnung Nr. 848/2005 über den Nationalpark Thingvellir, Art. 9

Rund um den zu Thingvellir gehörenden See Þingvallavatn gilt ein eigenes Schutzgebiet: Siedlungen, Gewerbeflächen und Massentierhaltung, die das Wasser oder die Tierwelt gefährden könnten, dürfen dort nicht geplant werden. Jede Bau- oder Projektgenehmigung in diesem Gebiet muss Auflagen zum Schutz der Tierwelt und der Wasserqualität enthalten, bei größeren Vorhaben ist zusätzlich die Umweltbehörde zu hören.

Grundlage: Verordnung Nr. 650/2006 über den Schutz von Þingvallavatn, Art. 4 und Art. 9

Die Rechtslage in Island

Welche Lasten es gibt

Kein eigenständiges Servitutsgesetz: Weder Lög um eignarrétt og afnotarétt fasteigna nr. 19/1966 (das ausschliesslich den Grundstückserwerb durch Ausländer regelt) noch das Þinglýsingalög nr. 39/1978 (das Eintragungsverfahren) beschreiben die Dienstbarkeit als eigenen Rechtstypus. Das Eintragungsgesetz setzt erschlichene Rechte aber ausdrücklich voraus: Es spricht von hefðuð réttindi, durch lange tatsächliche Ausübung erworbenen Rechten an der fasteign (16. und 32. gr.), die im Grundbuch als kvöð (Auflage) oder ítak (Nutzungsrecht an fremdem Grund) erscheinen können. Eine eigene, geprüfte gesetzliche Grundlage besteht dagegen für das Leitungsrecht der Energieversorger (Raforkulög nr. 65/2003).

Ob sie den Käufer binden

Eine eingetragene Last, ob kvöð oder ítak, bindet jeden Erwerber. Das Grundmuster folgt dem nordischen Eintragungsrecht: Rechte an einer fasteign müssen þinglýst sein, um gegenüber dem zu gelten, der sein Recht auf einen Vertrag über die Immobilie stützt, und gegenüber Gläubigern (29. gr. Þinglýsingalög); ein nur vertraglich begründetes, nicht eingetragenes Recht kann der Erwerber verdrängen, wenn seine eigenen Urkunden eingetragen sind und er grandlaus ist, den älteren Rechtszustand also weder kannte noch kennen musste (29. gr. zweiter Absatz), und gegen Einwendungen aus einem fehlerhaften Titel des Vorgängers schützt 33. gr. Derselbe Gesetzestext nimmt aber die erschlichenen Rechte ausdrücklich heraus: Eine durch hefð, lange tatsächliche Ausübung, entstandene Last bleibt nach 16. gr. ungeschmälert (standa óhögguð), obwohl 15., 29. und 32. gr. zum Gegenteil führen würden, wenn der neue Rechtsinhaber seinen Anspruch nicht binnen zwei Jahren ab seinem Erwerb gerichtlich verfolgt. War die Hefð-Frist beim Erwerb noch nicht abgelaufen, muss er vor Ablauf der Zweijahresfrist klagen, wenn die Ersitzung darin vollendet wird (16. gr. zweiter Absatz); mit vollendeter hefð fallen die widerstreitenden Rechte an der Immobilie weg (16. gr. dritter Absatz). Wer nicht klagt, bleibt an eine erschlichene Dienstbarkeit gebunden, die in keinem Register steht, und der Auszug sieht dabei sauber aus. Für Energie-Leitungen gilt unverändert ein eigenes, klar geregeltes Modell statt einer klassischen privatrechtlichen Dienstbarkeit: Grundeigentümer müssen Versorgern Zugang gewähren, Bauarbeiten dürfen erst nach Entschädigungsvereinbarung oder Enteignung beginnen (21. gr. Raforkulög), die Entschädigung wird notfalls im Enteignungsverfahren festgesetzt (22./23. gr.).

Grundlage: Dienstbarkeiten Island. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-19.

Häufige Fragen

Muss der Verkäufer Lasten offenlegen?

Ja, soweit sie für Ihre Entscheidung wesentlich sind. Da sie meist eingetragen sind, hilft ihm ein Verschweigen ohnehin nicht: Sie können den Auszug selbst anfordern, und das sollten Sie vor jeder Unterschrift tun.

Gilt ein Wegerecht auch gegen mich als neuen Eigentümer?

In aller Regel ja. Eingetragene Lasten binden jeden Eigentümer, nicht nur den, der sie eingeräumt hat. Genau dafür sind sie eingetragen.

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